
Minister Koolmees erklärt in einem Brief der Kammer wissen, dass es keine weitere Fristverlängerung für die Einreichung des Antrags auf Festsetzung der NOW für den Förderzeitraum 1 (NOW-1) geben wird.
Spätestens am 31. Oktober 2021
Das bedeutet, dass der Antrag auf Festsetzung des Zuschusses spätestens am 31. Oktober 2021 muss beim UWV eingereicht werden. Wird der Antrag nicht oder zu spät eingereicht, setzt das UWV den Zuschuss auf null fest. Der gesamte erhaltene Vorschuss muss dann zurückgezahlt werden.
ABER ….
14 Wochen
Koolmees weist außerdem darauf hin, dass Unternehmer, die ihren Antrag auf Festsetzung des Zuschusses nicht einreichen können, weil der erforderliche Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers noch fehlt, eine Frist von 14 Wochen erhalten, um diesen Mangel zu beheben.
In der Praxis ist dies so geregelt, dass bei der Einreichung des Feststellungsantrags angekreuzt werden kann, dass der Unternehmer noch auf den der Feststellung beizufügenden Bestätigungsvermerk wartet. Nachdem diese Option angekreuzt wurde, wird der Antrag abgebrochen. Der Unternehmer kann dann, sobald der Bestätigungsvermerk eingegangen ist, den Feststellungsantrag erneut beim UWV einreichen.
ACHTUNG: Dazu ist es unerlässlich, dass der Antrag auf Feststellung spätestens am 31. Oktober 2021 eingereicht wird und dabei angegeben wird, dass der Bestätigungsvermerk noch aussteht. Die 14 Wochen beginnen ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Antrag auf Feststellung eingereicht wurde.
Die Möglichkeit, den Antrag abzubrechen, wird auch für Anträge eingeführt, denen eine Erklärung eines Dritten beizufügen ist.
Für Feststellungsanträge, für die keine Bestätigungserklärung eines Wirtschaftsprüfers oder eines Dritten erforderlich ist, gilt die Frist von 14 Wochen selbstverständlich nicht.
Zweite bis sechste Tranche
Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Festsetzung des NOW-Zuschusses für die dritte bis einschließlich fünfte Tranche (NOW-3.1 – 3.3) wird jedoch angepasst. Diese Frist wird an die Frist für die sechste Tranche (NOW-4) angeglichen. Dadurch kann die Festsetzung der NOW-Beihilfe für die dritte bis einschließlich sechste Tranche zusammengefasst werden.
Am Ende des Schreibens an das Parlament gibt Koolmees folgenden Überblick:
| Tranche | NOW-Zeitraum | Öffnungszeiten des Schalters | Schließung des Schalters |
| NOW-1 | März – Mai 2020 | 7. Oktober 2020 | 31. Oktober 2021 |
| NOW-2 | Juni – September 2020 | 14. März 2021 | 5. Januar 2022 |
| NOW-3.1 | Oktober – Dezember 2020 | 3. Oktober 2021 | 22. Februar 2023 |
| NOW-3.2 | Januar – März 2021 | 30. Januar 2022 | 22. Februar 2023 |
| NOW-3.3 | April – Juni 2021 | 30. Januar 2022 | 22. Februar 2023 |
| NOW-4 | Juli – September 2021 | 1. Juni 2022 | 22. Februar 2023 |
