
In unserem Artikel Steuerabzug für denkmalgeschützte Gebäude abgeschafft haben wir Sie über die Abschaffung des Steuerabzugs für Denkmäler zum 1. Januar 2017 informiert. In dem Artikel Denkmalgeschützte Gebäude nach 2016 Wir haben die befristete Förderregelung beschrieben, die für die Jahre 2017 und 2018 anstelle des Denkmalsteuerabzugs gelten sollte.
Am 9. November 2016 erklärte Ministerin Bussemaker für Bildung, Kultur und Wissenschaft in einer Schreiben an das Parlament zu wissen, dass die Abschaffung des Steuerabzugs nicht zustande kommt. Sie ersucht das Parlament, die Beratung des Gesetzentwurfs auszusetzen, wodurch der Steuerabzug zumindest im Jahr 2017 (wahrscheinlich aber auch im Jahr 2018) noch in Anspruch genommen werden kann. Im Jahr 2018 findet nämlich die bereits angekündigte Überprüfung der SIM (Förderregelung zur Erhaltung von Denkmälern) statt, und in deren Folge wird möglicherweise ab 2019 eine neue Regelung für alle staatlich geschützten Denkmäler eingeführt.
Auch die Abschaffung des Bildungsfreibetrags wird aufgrund der weiterhin bestehenden Gesetzesvorlage vorerst nicht umgesetzt.
