Ihre Einkommensteuererklärung 2017: Schulden in Box 3

Die Ertragsgrundlage von Box 3 (Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen) setzt sich aus dem Saldo deiner Vermögenswerte abzüglich deiner Schulden zusammen.

Das lohnt sich auf jeden Fall

Ist dieser Saldo positiv (der Wert Ihres Vermögens ist höher als der Wert Ihrer Schulden) und übersteigt er den steuerfreien Freibetrag (im Jahr 2017 25.000 € pro Steuerpartner), wird ein Pauschalrendite berechnet. Auf diese Rendite zahlst du 30% Einkommensteuer. Es lohnt sich auf jeden Fall, genau zu prüfen, ob du keine Schulden aus Box 3 übersehen hast.

Die Ertragsbemessungsgrundlage von Box 3 wird jedoch auch für den Pflegezuschlag herangezogen. Und wenn Sie eine Eigenbeteiligung im Zusammenhang mit der Pflege zahlen, wird dabei in der Regel auch das Vermögen in Box 3 berücksichtigt. Ein weiterer Grund, genau zu prüfen, ob Sie in Box 3 nicht eine zu hohe Ertragsbemessungsgrundlage angeben.

Schulden

Was genau versteht man im Rahmen von Box 3 unter Schulden? Das Einkommensteuergesetz von 2001 definiert Schulden als Verbindlichkeiten mit einem Marktwert. Die Bezirksgericht Nordniederlande hat kürzlich entschieden, dass eine mögliche zukünftige Schuld nicht in Box 3 abgezogen werden darf. Es war ungewiss, ob und in welchem Umfang die Schulden tatsächlich entstehen würden. Es ging um den zukünftigen Eigenanteil, der im Rahmen des AWBZ/Wzl für den Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung zu zahlen ist.

Der Marktwert entspricht häufig dem Nennwert der Schuld. Schließlich umfasst Ihre Verpflichtung zur Rückzahlung der Schuld fast immer den gesamten Nennwert.
Ein niedrigerer Marktwert kann beispielsweise bei zinslosen oder zinsarmen Darlehen auftreten.

Zuerst die Felder 1 und 2 ansehen

Du kannst deine Schulden nur in Box 3 abziehen, wenn sie nicht in Box 1 oder Box 2 fallen. Zu Box 1 gehören unter anderem die Schulden für Ihre (steuerlich als Eigenheim geltende) Wohnung und die Schulden im Zusammenhang mit Gegenständen, die Ihrer GmbH zur Verfügung gestellt wurden. Wenn Sie die Anteile an Ihrer GmbH mit einem Darlehen bezahlt oder eingezahlt haben, nehmen Sie das Darlehen in Box 2 auf.

Unter Box 3 fallen alle Schulden, die nicht unter Box 1 oder 2 fallen. Es ist nicht erforderlich, dass mit den Schulden Vermögenswerte finanziert wurden, die in Box 3 besteuert werden. Auch reine Konsumschulden können Sie in Box 3 abziehen.

In den Feldern 1 und 2 ziehen Sie nicht die Schuld ab, sondern die im Steuerjahr auf die Schuld gezahlten Zinsen.

Schwellenwert

Die ersten 3.000 € (bei steuerlich zusammenveranlagten Partnern 6.000 €) an Schulden werden in Box 3 nicht berücksichtigt. Dieser Schwellenwert wurde eingeführt, um zu vermeiden, dass das Finanzamt die Richtigkeit geringer Schuldenbeträge überprüfen muss.

Steuerschulden

Deine Steuerschulden darfst du nicht von der Bemessungsgrundlage der Box 3 abziehen. Diese Schulden sind gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen. Die einzige Ausnahme (also abzugsfähig) bilden Schulden im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer (einschließlich Steuer- und Beitreibungszinsen). Erbschaftssteuer zahlen Sie, wenn Sie nach dem Tod einer Person eine Erbschaft oder ein Vermächtnis erhalten. Auch Ihre Schulden im Zusammenhang mit ausländischen Steuern, die mit unserer Erbschaftssteuer vergleichbar sind, dürfen Sie in Box 3 abziehen.

Wenn du für andere Steuern rechtzeitig einen Antrag auf Erlass eines vorläufigen Steuerbescheids stellst, die Steuerbehörde jedoch nicht schnell genug darauf reagiert, wird dir gestattet, die Steuerschuld dennoch abzuziehen. Wird der vorläufige Steuerbescheid hingegen rechtzeitig erlassen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Steuer tatsächlich vor dem Stichtag für Box 3 entrichten. Die Steuer gehört dann am Stichtag nicht zu Ihrem in Box 3 anzugebenden Vermögen.

Ebenfalls nicht als Verbindlichkeit im Rahmen von Box 3 gelten:

  • laufende Zins-, Miet- oder Pachtzahlungen, sofern diese eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben;
  • (der Barwert von) Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit (regelmäßigen) Zuwendungen, (Kind-)Unterhalt und sonstigen Verpflichtungen oder Sachleistungen, die jährlich zu einem Abzug in Box 1 führen können;
  • die meisten Schulden, die im Rahmen der Abwicklung des Nachlasses des zuerst verstorbenen Elternteils entstanden sind (beachten Sie die Ausnahmen).
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