Der Senat hat am 8. Juli 2025 die Gesetz über die Beweislastumkehr in Box 3 angenommen. Das Formular „Opgaaf Werkelijk Rendement“ (OWR) wird voraussichtlich in Kürze in digitaler Form verfügbar sein. Mit diesem Formular kann der Gegenbeweis erbracht werden, dass die mit dem Vermögen in Box 3 erzielte tatsächliche Rendite niedriger ist als das pauschal besteuerte Einkommen. Ist die tatsächliche Rendite höher als das pauschal besteuerte Einkommen, muss keine zusätzliche Einkommensteuer nachgezahlt werden.
Formular OWR
Der Gegenbeweis kann ausschließlich mithilfe des Formulars OWR erbracht werden. Dieses Formular wird online zur Verfügung stehen. Etwaige Ergänzungen zum Formular können innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung des Formulars separat an die Steuerbehörde übermittelt werden.
Fristen
Das Formular muss eingereicht werden:
- wenn Ihre Steuererklärung von einem Steuerdienstleister (also unter einer BECON-Nummer) eingereicht wurde: innerhalb von 26 Wochen nach dem Datum des Mahnschreibens;
- Wenn Ihre Steuererklärung nicht unter einer BECON-Nummer eingereicht wurde: innerhalb von 12 Wochen nach dem Datum des Mahnschreibens.
Die Steuerbehörde hat angekündigt, sich strikt an diese Fristen zu halten. Wird nach Ablauf der Frist kein OWR-Formular eingereicht, wird der endgültige Steuerbescheid erlassen.
Wenn der endgültige Steuerbescheid bereits ergangen ist und gegen diesen Einspruch eingelegt wurde, muss das Formular OWR in jedem Fall innerhalb von 12 Wochen nach Erhalt des Begründungsschreibens eingereicht werden.
Mahnschreiben
Jeder, der noch keinen endgültigen Einkommensteuerbescheid erhalten hat und in seiner Steuererklärung Einkünfte in Box 3 angegeben hat, erhält vom Finanzamt ein Hinweisschreiben. Dieses Schreiben weist auf die Möglichkeit hin, mittels des Formulars OWR einen Gegenbeweis vorzulegen. Die Informationsschreiben werden nicht alle gleichzeitig versandt.
ACHTUNG: Dieses Mahnschreiben wird NICHT an uns als Steuerdienstleister gesendet. Leiten Sie das Mahnschreiben bitte unmittelbar nach Erhalt an uns weiter, damit wir gegebenenfalls innerhalb der oben genannten Fristen Maßnahmen ergreifen können.
Welche Angaben sind erforderlich?
Zu unserem Artikel Nachweis der tatsächlichen Rendite (Box 3) findest du eine Erklärung zu und eine Liste mit den Daten, die zur Ermittlung der tatsächlichen Rendite erforderlich sind.
In diesem Artikel erläutern wir außerdem, dass die tatsächliche Rendite keineswegs in allen Fällen niedriger sein wird als die pauschal besteuerte Rendite. Dies liegt an den spezifischen Regeln, die der Oberste Gerichtshof für die Berechnung der tatsächlichen Rendite festgelegt hat.
