
Am 23. Juni dieses Jahres hat sich Großbritannien in einem Referendum für den Austritt aus der Europäischen Union ausgesprochen: den Brexit. Welche steuerlichen Auswirkungen hat dies für niederländische Unternehmen?
Brexit
Die Antwort auf diese Frage ist vorerst recht einfach: keine. Natürlich muss auf das Ergebnis des Referendums noch eine formelle Kündigung der EU-Mitgliedschaft durch die britische Regierung folgen – der eigentliche Brexit. Und anschließend gibt es eine Übergangsphase, in der die Parteien miteinander verhandeln werden. Bis dahin bleibt die rechtliche und steuerliche Situation unverändert.
Verhandlungen
Welche Folgen sich daraus ergeben, hängt von den Vereinbarungen ab, die Großbritannien mit der Europäischen Union treffen wird. Hierfür sind mehrere Szenarien denkbar. So könnte Großbritannien beispielsweise Mitglied des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) werden, genau wie Norwegen, Island und Liechtenstein. Oder es könnte, genau wie die Schweiz, eigenständig ein (Handels-)Abkommen mit der EU abschließen.
Ganz Großbritannien?
Der Austritt Großbritanniens aus der EU betrifft England, Wales, Schottland und Nordirland, doch möglicherweise bleibt eines (oder mehrere) dieser Gebiete dennoch Teil der EU (insbesondere Schottland scheint dafür offen zu sein).
Auch für die zu Großbritannien gehörenden Kanalinseln und die Insel Man sowie für Gibraltar und eine Reihe von Karibikinseln hat der Austritt aus der EU Auswirkungen, da das EU-Recht in diesen Gebieten teilweise gilt.
Die derzeit in Großbritannien geltenden Gesetze und Vorschriften bestehen noch zu einem großen Teil aus umgesetzten EU-Vorschriften. Nach dem Vollzug des Austritts aus der EU wird Großbritannien wahrscheinlich noch geraume Zeit benötigen, um seine Gesetze und Vorschriften anzupassen. Darüber hinaus liegt es auf der Hand, dass Teile der Gesetzgebung einfach bestehen bleiben, auch wenn sie (ursprünglich) auf EU-Recht basieren.
