Beendigung der Beihilfemaßnahmen

Die Kabinett hat mitgeteilt, dass die meisten Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise am 1. April 2022 auslaufen werden.

NOW und TVL

Die Lohnunterstützung durch die NOW und die TVL-Unterstützung für feste Entgelte wird nach dem ersten Quartal 2022 auslaufen. Die Antragsfrist für JETZT-8 läuft vom 14. Februar bis zum 13. April 2022. TVL Q1-2022 können vom 28. Februar bis 31. März 2022 beantragt werden.

Außerdem sollte für mehrere frühere Zeiträume der NOW und der TVL die endgültige Festsetzung des Zuschusses rechtzeitig beantragt werden.

Aufgeschobene Zahlung

Die besondere Steuerstundung endet ebenfalls am 1. April 2022. Das bedeutet, dass alle Steuern, deren Fälligkeitsdatum nach dem 31. März 2022 endet, erneut gezahlt werden müssen. Die Mehrwertsteuer für Q1-2022 muss also bis zum 30. April 2022 nachgezahlt werden.

Steuerschulden, die im Rahmen der besonderen Stundungsregelung entstanden sind, müssen noch nicht sofort bezahlt werden. Diese Schulden können in 60 gleichen Raten (5 Jahre) zurückgezahlt werden, wobei die erste Rate spätestens am 31. Oktober 2022 zu zahlen ist. Eine schnellere Rückzahlung ist natürlich möglich.

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