
Vom 2. Juni 2015 bis spätestens 15. September 2015 (17:00 Uhr) können Arbeitgeber, die MBO-BBL-Studierende betreut haben, die Fördermittel für praxisorientiertes Lernen Anträge. Der Antrag erfolgt nachträglich und bezieht sich auf den Studienzeitraum vom 1. August 2014 bis einschließlich 31. Juli 2015. Der maximale Förderbetrag beträgt € 2.700 pro betreuten Studierenden. Die Arbeitgeber erhalten den Zuschuss proportional zur Anzahl der Wochen, in denen der Studierende im genannten Zeitraum von ihnen betreut wurde.
Die Anmeldung erfolgt über das E-Loket von www.rvo.nl. Dazu ist eHerkenning Stufe 1 erforderlich. Bei einem genehmigten Antrag wird der Zuschuss vor dem 15. Dezember 2015 ausgezahlt. Der Gesamtbetrag des Zuschusses ist begrenzt, wird jedoch nicht nach dem Prinzip “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” ausgezahlt. Für die Höhe des Förderbetrags spielt es daher keine Rolle, ob Sie Ihren Antrag frühzeitig oder erst gegen Ende der Frist einreichen.
Es geht um die praktische Betreuung von Schülern in einem anerkannten berufsorientierten Ausbildungsgang der beruflichen Sekundarstufe (MBO-BBL). Diese Schüler arbeiten drei oder vier Tage pro Woche in einem Unternehmen (berufliche Praxis) und besuchen den Rest der Woche den Unterricht in der Schule. Nur Ausbildungsgänge, die auf einen vollständigen Abschluss ausgerichtet sind, kommen für die Förderung in Betracht.
Studierende an einer MBO-BOL (berufsbildender Bildungsweg) kommen für die Förderung nicht in Frage; diese Schüler verbringen den Großteil ihrer Zeit in der Schule.
Der Arbeitgeber muss als anerkannter Ausbildungsbetrieb. Die Beantragung dieser Anerkennung erfolgt über www.stagemarkt.nl. Der Arbeitgeber muss für jeden betreuten Studierenden, für den die Förderung beantragt wird, Unterlagen vorlegen können, die allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bestandteil dieser Unterlagen ist eine von allen Parteien unterzeichnete Ausbildungsvertrag. Darüber hinaus muss die Anwesenheit dokumentiert werden, und es muss ersichtlich sein, wie der Schüler betreut wurde und wie die festgelegten Lernziele erreicht wurden. Diese Unterlagen müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden.
