
Hast du in der letzten Zeit deine Steuerbescheide, für die das Finanzamt keinen Zahlungsaufschub gewährt hat, nicht bezahlt? Dann musst du vor dem 1. September 2020 Maßnahmen ergreifen!
Aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus hatte die Steuerbehörde den Versand von Mahnungen und Vollstreckungsbescheiden für einige Zeit ausgesetzt. Die Steuerbehörde wird dies nun wieder aufnehmen.
Was bedeutet das für dich?
Wenn Sie in letzter Zeit Steuerbescheide nicht (oder nicht vollständig) bezahlt haben, erhalten Sie in Kürze ein Schreiben vom Finanzamt. In dem Schreiben ist angegeben, welcher Betrag noch zu zahlen ist. Die Zahlung muss spätestens am 31. August eingegangen sein (das Finanzamt berücksichtigt das Datum, an dem die Zahlung auf seinem Bankkonto gutgeschrieben wird).
Vorläufiger Einkommensteuerbescheid 2020
Für die ausstehenden Monatsraten des vorläufigen Einkommensteuerbescheids 2020 erhalten Sie ein separates Schreiben. Das Schreiben bezieht sich auf eine Rate. Diese Rate muss bis zum 1. September 2020 bezahlt werden.
Wenn Sie mehrere Raten noch nicht bezahlt haben, müssen Sie auch diese Raten bis zum 1. September 2020 begleichen. Tun Sie dies nicht, können Ihnen zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Mahnung und/oder einem Vollstreckungsbescheid in Rechnung gestellt werden.
Ich kann nicht bezahlen
Aber was ist, wenn Sie kein Geld haben, um die Steuerbescheide zu bezahlen? Wenn Sie Unternehmer sind und aufgrund des Coronavirus nicht rechtzeitig zahlen können, können Sie möglicherweise einen Zahlungsaufschub beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Artikel.
Wenn Sie kein Unternehmer sind, können Sie möglicherweise mit dem Finanzamt eine Zahlungsvereinbarung treffen. Wenden Sie sich dazu bitte telefonisch an das Finanzamt: 0800 – 0543. Halten Sie Ihre Bürgerservicenummer bereit.
ACHTUNG! Wenn Sie nicht zahlen und sich nicht beim Finanzamt melden, versendet das Finanzamt einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Vollstreckungsbescheid sind Kosten verbunden.
