Aufschub des UBO-Registers?

Am 27. März 2022 ist die Frist für UBO-pflichtige Organisationen zur Registrierung ihrer UBOs abgelaufen. Wir haben bereits zuvor einen Artikel über die Folgen einer nicht fristgerechten Registrierung des UBO geschrieben.

Großer Andrang bei der Handelskammer

Viele Unternehmen haben bis zum allerletzten Moment mit der Registrierung ihrer UBOs gewartet. Dafür gibt es verschiedene Gründe, darunter die Unzufriedenheit einiger wegen einer vermeintlichen Verletzung der Privatsphäre. Dies führte dazu, dass die Handelskammer (KvK) um den 27. März dieses Jahres herum mit UBO-Registrierungen überflutet wurde und einen Rückstand bei deren korrekter Bearbeitung auflief. Dieser Rückstand hat auch bei Finanzinstituten zu Bedenken geführt.

Untersuchungen haben ergeben, dass 25% der Eigentümer der dreißig größten Familienunternehmen in den Niederlanden nicht im UBO-Register eingetragen sind. Ein Teil der Unternehmen gibt an, dass dies auf den Rückstand bei der Handelskammer zurückzuführen sei. Zudem seien teilweise Scheineigentümer eingetragen, wodurch die tatsächlichen Eigentümer anonym bleiben.

Kein Grund zur Panik

Die Finanzinstitute befürchten, dass sie keine neuen Geschäftsbeziehungen zu Organisationen eingehen dürfen, die noch nicht ordnungsgemäß im UBO-Register eingetragen sind.

Die Finanzministerium teilt mit, dass dies nicht der Fall ist. Sollte die Handelskammer den entstandenen Rückstand nicht aufholen können, wird die Einführung des UBO-Registers verschoben. Das Finanzministerium behält die Handelskammer genau im Auge und wird die Einführung des UBO-Registers, falls dies als notwendig erachtet wird, verschieben. Dies wird mindestens einen Monat vor dem 1. September 2022 bekannt gegeben.

Diese vorübergehende Maßnahme gilt nur für Unternehmen, die die erforderliche UBO-Meldung tatsächlich eingereicht haben. Hat das Unternehmen die korrekte UBO-Meldung eingereicht, aber noch keine Bestätigung über die Bearbeitung erhalten, kann es weiterhin Geschäftsbeziehungen eingehen. Es wird also kein Verbot für die Aufnahme neuer Kunden geben.

Sorgen Sie für eine korrekte UBO-Registrierung

Wie bereits erwähnt, wird eine Fristverlängerung nur Organisationen gewährt, die die erforderliche UBO-Registrierung vorgenommen haben. Stellen Sie also sicher, dass dies ordnungsgemäß erledigt ist. Ist dies nicht der Fall, kann dies nachteilige Folgen für den Aufbau einer neuen Geschäftsbeziehung im Finanzsektor haben. Zudem werden bei fehlender UBO-Registrierung Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen.

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