Auf Wiedersehen, 2021

Der letzte Tag des Jahres ist ein naheliegender Zeitpunkt, um auf das fast vergangene Jahr zurückzublicken. Als Berater blicken wir jedoch vor allem nach vorne.

Worüber haben wir 2021 geschrieben?

Auch in unseren Fachgebieten stand das Jahr 2021 ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Viele der Nachrichten in diesem Bereich betrafen jedoch die Verlängerung und oft auch eine geringfügige Anpassung bereits bekannter Maßnahmen.

Die größte steuerliche Überraschung des Jahres kam kurz vor Weihnachten. Ende November hatte der Generalanwalt bereits eine Bombe unter Punkt 3 abgelegt. Als sich viele bereits auf Weihnachten vorbereiteten, ließ der Oberste Gerichtshof diese Bombe platzen abgehen.

Ende 2020 haben wir übrigens noch häufig über die BIK. Unternehmer sollten eine Zuwendung erhalten, die sich nach ihren Investitionen richtet. Doch schon 2021 wurde schnell klar, dass diese Regelung nicht eingeführt werden würde. Das zeigt nur, wie schnell “Den Haag” groß angekündigte Regelungen wieder verworfen wird.

Worüber werden wir 2022 schreiben?

Auch im Jahr 2022 wird Corona wieder einen Großteil unserer Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen. Selbst wenn die Pandemie wie Schnee in der Sonne verschwinden sollte, werden wir noch eine ganze Weile damit beschäftigt sein, alle Corona-Zuschüsse festzustellen und alle ausstehenden Steuerschulden zu begleichen.

Ab Anfang 2022 gilt Folgendes: Regierung Rutte IV Los geht’s. Eine der Aufgaben, die zügig in Angriff genommen werden muss, ist die Beseitigung der Folgen der explodierten „Box-3“-Bombe: Was fällt unter den tatsächlichen Ertrag, der in Box 3 besteuert werden darf? Die Gesetz verlangt nämlich, dass die Entscheidung über den Sammeleinspruch innerhalb von 6 Wochen nach dem 24. Dezember 2021 ergeht. Anschließend müssen die einzelnen Steuerbescheide, gegen die Einspruch eingelegt wurde, innerhalb von 6 Monaten herabgesetzt werden.

Es gibt jedoch noch zahlreiche andere langwierige Themen. Ein Beispiel dafür ist die Problematik rund um die Selbstständigen ohne Personal (ZZP-Er). Der Koalitionsvertrag von Rutte IV scheint weiterhin auf das Webmodul zu setzen, mit dem festgestellt werden soll, ob ZZP-Er tatsächlich als Selbstständige gelten.

Viele der an uns gerichteten Beratungsanfragen beziehen sich auf finanzielle und/oder Nachlassplanung. In diesem Zusammenhang sind wir gespannt darauf, wie die Regierung Rutte IV die Regelungen zur Unternehmensnachfolge handhaben wird. Die Abschaffung des hohen Freibetrags für Schenkungen im Zusammenhang mit der eigenen Wohnung ab 2024 wurde bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Und es sieht so aus, als ob Gesetzesentwurf zur übermäßigen Kreditaufnahme von der DGA dennoch eingeführt wird, wobei der Schwellenwert von 500.000 € auf 700.000 € angehoben wird.

VWG wünscht allen sowohl beruflich als auch privat alles Gute für das Jahr 2022.

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