Arbeitgeber aufgepasst: neue Regelung zum Abbau von WIA-Rückständen

Immer mehr Arbeitgeber sehen sich mit folgendem Problem konfrontiert: Der WIA-Bescheid des UWV trifft zu spät ein. Dies führt zu Unsicherheit hinsichtlich der Lohnfortzahlung, der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und möglicher Sanktionen. Ab dem 1. September 2025 führt das UWV die „60-plus“-Maßnahme erneut ein, wodurch die Bearbeitung von WIA-Anträgen für ältere Arbeitnehmer beschleunigt werden kann.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Normalerweise beurteilt ein Versicherungsarzt, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine WIA-Leistung hat. Für Arbeitnehmer ab 60 Jahren, die ihre Wartezeit von zwei Jahren wegen Krankheit am oder nach dem 1. September 2025 abschließen, ändert sich dies. Anstelle eines Arztes prüft ein Arbeitsmediziner den Antrag. Nur in besonderen Fällen wird dennoch ein Arzt hinzugezogen.

Warum diese Änderung?

Aufgrund eines Mangels an Versicherungsärzten und eines Anstiegs der Zahl der WIA-Anträge sind die Wartezeiten beim UWV in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Mit dieser Maßnahme kann das UWV jährlich etwa 10.000 zusätzliche Begutachtungen durchführen.

Was beobachten wir in der Praxis?

Wir stellen fest, dass Arbeitgeber immer häufiger mit Verzögerungen beim Erhalt des WIA-Bescheids konfrontiert sind. Dies wirft folgende Fragen auf:

  • die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung nach 104 Wochen Krankheit;
  • die Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
  • die Möglichkeit einer Lohnsanktion.

Gut zu wissen

Wenn der WIA-Antrag fristgerecht gestellt wurde, das UWV jedoch nicht rechtzeitig entscheidet, kann keine Lohnsanktion verhängt werden. Der Arbeitgeber ist dann nach 104 Wochen Krankheit nicht mehr zur Lohnzahlung verpflichtet und darf das Arbeitsverhältnis beenden. Der Arbeitnehmer erhält in diesem Fall vom UWV einen Vorschuss, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.

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