Ab dem 1. November 2026 müssen Importeure eine Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Sendungen entrichten, die von außerhalb der EU an einen Verbraucher in der EU versandt werden. Diese Gebühr beträgt 2 € pro Produktkategorie, unabhängig vom Wert der Sendung. Das bedeutet, dass die Bearbeitungsgebühr auch auf Produkte erhoben wird, deren Wert über 150 € liegt.
Einfuhrzölle
Für Sendungen bis einschließlich 150 € erhebt der Zoll seit dem 1. Juli 2026 Einfuhrzölle. Dabei handelt es sich um 3 € Einfuhrzoll pro Produktkategorie. Bei Sendungen über 150 € hängt die Höhe der Einfuhrzölle von den Gesamtkosten, dem Material, aus dem das Produkt hergestellt ist, und dem Herkunftsland ab.
Quelle: Sonstiges | Beschluss | 21.09.2026
