Die Frist für die Einreichung der Schenkungssteuererklärung 2024 rückt schnell näher. Haben Sie im Jahr 2024 eine Schenkung erhalten, die den allgemeinen Freibetrag übersteigt oder einen besonderen Freibetrag nutzt? Wenn ja, muss Ihre Schenkungssteuererklärung eingereicht werden, bevor 1. März 2025 bei den Steuerbehörden eingegangen sind. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, welche Ausnahmen gelten und worauf Sie achten müssen.
Wann sollten Sie eine Schenkungssteuererklärung abgeben?
Sie müssen eine Schenkungssteuererklärung abgeben, wenn Sie im Jahr 2024 eine Schenkung erhalten haben, die über den allgemeinen Freigrenzen liegt. Die Freibeträge sind je nach Situation unterschiedlich.
Für das Jahr 2024 gelten die folgenden Ausnahmen:
- Elternteil an Kind: 6.633 €;
- Geschenke an andere (z. B. Enkelkinder oder Freunde): 2.658 €.
Haben Sie einen höheren Betrag als diese Freibeträge erhalten? Dann müssen Sie auf den Überschuss Schenkungssteuer zahlen, und zwar bevor 1. März 2025 Bericht.
Sind Sie neugierig auf die Ausnahmeregelungen, die für das Jahr 2025 gelten? Lesen Sie hier mehr darüber.
Preise
Soweit der durch die Schenkung erhaltene Betrag den Freibetrag übersteigt, gelten die folgenden Sätze.
Bis zu einem Betrag (nach Abzug des Freibetrags) von 152.368 € (2025: € 154.197) bezahlen:
| - der Partner und die Kinder | 10% |
| - (Ur-)Enkelkinder | 18% |
| - andere Empfänger | 30% |
Auf den den Erwerb übersteigenden Betrag von 152.368 € (2025: € 154.197) bezahlen:
| - der Partner und die Kinder | 20% |
| - (Ur-)Enkelkinder | 36% |
| - andere Empfänger | 40% |
Wie wird eine Steuererklärung abgegeben?
Sie können Ihre Steuererklärung über die Website der Steuer- und Zollverwaltung einreichen, indem Sie sich mit Ihrem DigiD anmelden. Möchten Sie lieber eine Steuererklärung auf Papier abgeben? Dann können Sie das Formular für die Schenkungssteuererklärung herunterladen und per Post verschicken.
Was ist, wenn Sie zu spät kommen?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen, können die Steuerbehörden ein Bußgeld verhängen. Die Standardstrafe beträgt 469 €, steigt aber auf 6.709 €, wenn Sie häufiger in Verzug sind. Es ist daher ratsam, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben.
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?
Haben Sie Fragen zu Ihrer Schenkungssteuererklärung? Oder wünschen Sie eine Beratung zum steuerfreien Schenken? Dann nehmen Sie Kontakt mit einem unserer Steuerspezialisten.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Steuererklärung rechtzeitig eingereicht wird, um Probleme zu vermeiden! Abgabetermin: 1. März 2025.
