ZZP'er soll Anspruch auf Kündigungsfrist haben

Ein halbjähriger Auftrag, ein guter Tarif – und schon nach zwei Wochen wieder nach Hause geschickt. Das passierte einem Selbstständigen, der über einen Auftraggeber bei einem Drittunternehmen tätig war. Er ging davon aus, dass er noch einen Monat lang bezahlt werden müsse, da dies im Vertrag so festgelegt war. Das klingt logisch, doch der Richter sah das etwas anders.

Eine versteckte Ausstiegsklausel im Vertrag

Auf dem Papier sah es einfach aus: Eine Kündigung war mit einer Frist von einem Monat möglich. Doch weiter unten im selben Vertrag stand noch eine weitere Klausel: Wenn der Endkunde die Beauftragung beendete, durfte der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

Genau dieses Szenario trat ein. Der Endkunde kündigte den Vertrag. Der Auftraggeber folgte diesem Schritt umgehend. Der Selbstständige hielt dies für unangemessen und wandte sich an das Gericht. Er forderte fast 17.000 €, was der Kündigungsfrist entsprach.

Die Amtsrichter Es war klar: Zwei Geschäftspartner unterzeichnen einen Vertrag, daher gelten alle Bestimmungen dieses Vertrags. Auch diejenigen, die weniger vorteilhaft ausfallen. Die Klage wurde abgewiesen.

Was kannst du als Selbstständiger daraus mitnehmen?

  • Lesen Sie alle Kündigungsbestimmungen durch, nicht nur den ersten Absatz.
  • Eine einmonatige Kündigungsfrist ist zwar angenehm, kann aber durch Ausnahmen vollständig außer Kraft gesetzt werden.
  • Prüfen Sie immer, ob der Auftraggeber den Auftrag sofort beenden darf und unter welchen Bedingungen.

Ein paar zusätzliche Minuten, die du mit dem Lesen des Vertrags verbringst, können dir eine Menge Enttäuschungen ersparen. Und vielleicht sogar einen Rechtsstreit.

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