Zuschuss zu den Energiekosten (TEK) ausgeweitet

Minister Adriaansens hat in einer Brief der Kammer angedeutet, dass der TEK erweitert wird. Wir beschreiben den TEK bereits in einem kürzlich erschienenen Artikel.

Energieintensität

Die TEK richtet sich an energieintensive KMU. Dafür sah die Regelung einen Schwellenwert von 12,5% vor: Ein Unternehmen gilt im Rahmen der TEK als energieintensiv, wenn die Energiekosten 12,5% (oder mehr) des Umsatzes betragen. Dabei werden das erste und das zweite Quartal des Jahres 2022 herangezogen.

Dieser Schwellenwert wird von 12,51 TP3T auf 7%. Die Senkung hat zur Folge, dass etwa 41.000 KMU-Unternehmer von der Regelung profitieren werden (die Gesamtkosten werden auf 1,65 Milliarden Euro geschätzt). Ohne diese Schwelle würden etwa 62.000 KMU-Unternehmen unter die Regelung fallen, da sie die Verbrauchsgrenzen (mehr als 5.000 m³ Gas / 50.000 kWh Strom) überschreiten.

Inzwischen haben MKB-Nederland und VNO NCW mitteilen dass die Schwellenwerte von 5.000 m³ Gas und 50.000 kWh Strom ebenfalls aus der Regelung gestrichen werden. Damit können auch kleinere KMU-Unternehmer die TEK in Anspruch nehmen.

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Was sich nicht ändert, ist die – erwartete – Einführung der Regelung. Da eine detaillierte und sorgfältige Ausarbeitung noch Zeit in Anspruch nimmt und zudem die Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich ist, kann es bis einschließlich des zweiten Quartals 2023 dauern, bis die Regelung rückwirkend zum 1. November 2022 in Kraft tritt.

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