Haben Sie im Jahr 2022 eine Spende getätigt, um sich die Nutzung des “Jubiläumsbonus” zu sichern? Dann haben Sie noch bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, diese Spende steuerfrei zu ergänzen.
Jubelton
Der “Jubiläumsbonus” bezieht sich auf die Schenkungssteuerbefreiung für Schenkungen, die für selbst genutztes Wohneigentum verwendet werden. Dieser Freibetrag betrug im Jahr 2022 106.671 € und war nicht auf den Erwerb durch Kinder beschränkt.
Wiederauffüllung im Jahr 2023
Ab dem 1. Januar 2023 wird dieser Freibetrag abgeschafft. Diejenigen, die im Jahr 2022 einen Betrag im Rahmen dieses Freibetrags gespendet haben, können jedoch im Jahr 2023 eine weitere Schenkung machen. Das wird die allerletzte Chance sein: Ab 2024 sind zusätzliche Schenkungen im Rahmen der Steuerbefreiung nicht mehr möglich. Von der Gesamtsumme der Schenkungen in den Jahren 2022 und 2023 sind natürlich höchstens 106.671 € steuerfrei.
Beispiel: Wenn Sie Ihrem Kind im Jahr 2022 im Rahmen des Jubiläumsfreibetrags 1 € geschenkt haben, können Sie dies im Jahr 2023 im Rahmen des Freibetrags mit einer Schenkung von 106.670 € aufstocken (außerdem können Sie Ihrem Kind im Jahr 2023 bis zur Höhe des regulären Freibetrags von 6.035 € steuerfrei schenken).
Ausgaben
Wie bereits erwähnt, muss der im Rahmen der Jubiläumsschenkungssteuerbefreiung erhaltene Betrag für das selbst genutzte Wohneigentum verwendet werden. Dies muss nicht in dem Jahr geschehen, in dem die Schenkung erfolgt, sondern kann auch in den beiden darauffolgenden Jahren geschehen. Sowohl für den im Jahr 2022 geschenkten Betrag als auch für den im Jahr 2023 hinzukommenden Betrag muss der erhaltene Betrag spätestens am 31. Dezember 2024 tatsächlich nachweislich für den Erwerb, die Instandhaltung oder die Verbesserung des selbst genutzten Eigenheims verwendet werden.
Zum ersten Mal im Jahr 2023
Übrigens ist der Freibetrag im Jahr 2023 noch nicht vollständig abgeschafft, aber der Freibetrag wurde auf 28.947 € reduziert. Eine Schenkung, die nicht im Jahr 2023 als Ergänzung zu einer Schenkung aus dem Jahr 2022 erfolgt, kann in den Jahren 2024 und 2025 für das Eigenheim verwendet werden. In der Praxis wird dies nur für Erwerbe durch andere Personen als Kinder von Bedeutung sein, da Kinder eine einmalige (statt der regelmäßigen) steuerfreien Schenkung von 28.947 € erhalten können.
Berichtspflicht
Wenn der im Rahmen des Jubiläumsfreibetrags erhaltene Betrag nicht oder nicht rechtzeitig für das Eigenheim ausgegeben wurde, muss dies den Steuerbehörden gemeldet werden. Diese Meldung muss spätestens bis zum 31. Mai des Jahres erfolgen, das auf das letzte Jahr folgt, in dem die Spende hätte verwendet werden müssen. Die Spende wird dann weiterhin besteuert, es sei denn, der Beschenkte zahlt den erhaltenen Betrag aufgrund einer zum Zeitpunkt der Spende auferlegten auflösenden Bedingung tatsächlich an den Spender zurück.
Beispiel: Eine Schenkung, die im Jahr 2020 im Rahmen des Jubiläumsfreibetrags gemacht wurde, musste bis zum 31. Dezember 2022 für das selbst genutzte Haus ausgegeben werden. Wenn dies nicht oder nicht vollständig geschehen ist, muss dies dem Finanzamt bis zum 31. Mai 2023 gemeldet werden.
