Die Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft bestätigt, dass ein zurückgeschickter Lkw unter die am 1. Juli 2026 in Kraft tretende Lkw-Maut fällt.
Zurückgewiesen
Von einem Lkw spricht man, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs mehr als 3.500 kg beträgt. Dies betrifft Fahrzeuge der Kategorie N2 und N3. Mit der Neueinstufung eines Lastkraftwagens ist gemeint, dass die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs auf 3.500 kg festgelegt wird. Dann fällt das Fahrzeug in die Klasse N1 (Lieferwagen) und darf mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Die technische Höchstmasse des umklassifizierten Fahrzeugs bleibt jedoch unverändert; das Fahrzeug bleibt ein N2-Fahrzeug. Und die Lkw-Maut gilt ab dem 1. Juli 2026 für alle Fahrzeuge der Klassen N2 und N3, also auch für umgebaute Lkw.
Lkw-Maut
Ab dem 1. Juli 2026 sind Lkw bis zu 12.000 kg von der Kfz-Steuer befreit. Dies gilt auch für zurückgemeldete Fahrzeuge. Stattdessen zahlt der Lkw-Besitzer pro gefahrenem Kilometer einen Betrag, der von der Gewichtsklasse und den Umweltmerkmalen des Fahrzeugs abhängt.
Die Lkw-Maut ist nur für Kilometer zu entrichten, die auf dem Mautnetz zurückgelegt werden. Dieses Mautnetz umfasst alle Autobahnen sowie bestimmte Landes- und Gemeindestraßen.
Emissionsfreie Lkw bis zu 4.250 kg sind vollständig von der Lkw-Maut befreit.
Weitere Informationen: www.vrachtwagenheffing.nl / Straßenkarte / Liste der Straßen.
