
Vor einiger Zeit haben wir in unserem Artikel Zinsvermittlung dieses neue Phänomen in der Finanzwelt. Am Ende unseres Artikels berichteten wir, dass die Kosten für die Zinsvermittlung nicht als Zinsen und Gebühren vom Wohnungsbaudarlehen abgezogen werden durften.
Inzwischen hat Finanzstaatssekretär Wiebes in einem Schreiben vom 21. September 2015 an die Abgeordnetenkammer mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit den Banken die Kosten für die Zinsvermittlung weiterhin absetzbar sind. Damit ist die Besteuerung kein Hindernis mehr für die Durchführung der Zinsmediation. Ob eine Zinsvermittlung interessant ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
