Zinsanerkennung nicht vergessen

Das hatten wir bereits Anfang Dezember letzten Jahres in unserem Artikel geschrieben Vergessen Sie nicht, die Zinsen auf Ihre Schuldanerkenntnis zu berücksichtigen.

Tatsächlich bezahlen

Und das schreiben wir nicht ohne Grund! Das Berufungsgericht Arnheim-Leeuwarden hat dies kürzlich in einem Urteil Wieder einmal. Wenn die Zinsen auf Schuldanerkenntnisse nicht tatsächlich gezahlt wurden, werden diese Beträge für die Erbschaftssteuer dem Nachlass zugerechnet.

Der Fall betraf einen Vater, der im Jahr 2013 verstorben war. Einziger Erbe war sein Sohn, dem er in den Jahren 2004 bis einschließlich 2011 Geldbeträge geschenkt hatte. Diese Schenkungen waren nicht an den Sohn ausgezahlt worden. Der Vater hatte sie als Verbindlichkeiten anerkannt.

All das war ordnungsgemäß in notariellen Urkunden festgehalten. Und diese Urkunden legten fest, dass der Vater für die Schenkung von 2004 jedes Jahr 5% Zinsen zahlen musste und für die Schenkungen in den anderen Jahren 6%.

Die Steuerbehörde bezifferte die insgesamt geschuldeten Zinsen auf 15.442 €. Der Sohn konnte glaubhaft machen, dass sein Vater ihm insgesamt 10.371 € an Zinsen gezahlt hatte.

Das war allerdings mehr als die Zinsen, die für die Schuldanerkenntnisse in den Jahren bis einschließlich 2008 fällig waren. Da sich jedoch aus den gezahlten Zinsbeträgen kein Zusammenhang herstellen ließ, entschied das Gericht, dass die Schuldanerkenntnisse für alle Jahre bei der Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden mussten.

Beweise

Erben müssen nachweisen können, dass zum Zeitpunkt des Todes alle Zinsen aus jeder Schuldanerkenntnis tatsächlich gezahlt wurden. Dazu müssen sie dem Finanzamt die Kontoauszüge vorlegen, auf denen die Zinszahlungen oder -erträge ausgewiesen sind. Es ist daher ratsam, diese Kontoauszüge jedes Jahr aufzubewahren.

Sollte sich herausstellen, dass nicht alle Zinsen gezahlt wurden, kann dies nachgeholt werden. Dazu muss der Schenkende jedoch noch am Leben sein. Die Zinsen müssen dann tatsächlich nachgezahlt werden. Und auf die verspätet gezahlten Zinsen sind natürlich Zinsen zu berechnen.

 

Inhaltsübersicht