
Nach dem Roadmap Als Ersatz für das DBA legt die Regierung einen umfassenden Schreiben über den Zeitplan für die neuen Regelungen für Selbstständige ohne Personal (ZZP-Er).
Böswillige Personen
Die neuen Vorschriften sollen am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Bis dahin werden vom Finanzamt nur böswillige Personen verfolgt. Ab dem 1. Juli 2018 müssen alle böswilligen Personen wieder mit Maßnahmen rechnen. Bis zu diesem Datum beschränkt sich die Durchsetzung ausschließlich auf die besonders böswilligen Personen.
Im Rahmen eines neuen Kontrollplans wird die Steuerbehörde noch in diesem Jahr mindestens 100 Auftraggeber besuchen. Mit diesen Besuchen wird bereits im Juli 2018 begonnen. Die Auswahl der zu besuchenden Unternehmer erfolgt sowohl aus der Gruppe der Auftraggeber, die mit einem vorgelegten (Muster-)Vertrag arbeiten, als auch aus der Gruppe der Auftraggeber, die keinen solchen Vertrag verwenden.
Auch die Aufsichtsbehörde SZW wird von der Regierung im Rahmen der Bekämpfung von Scheinkonstruktionen mit Selbstständigen ohne Festanstellung (ZZP-Er) eingesetzt. Wie bereits erwähnt, werden nur böswillige Akteure zur Rechenschaft gezogen.
Bewerten Sie
Der Ansatz für die neuen Vorschriften für Selbstständige ohne Angestellte sieht weiterhin eine Unterscheidung nach Tarifen vor:
- die Arbeitsverhältnisse mit Selbstständigen, die für ihre Arbeit einen Niedrigpreis gilt immer als Beschäftigungsverhältnis, auch wenn die charakteristischen Kriterien nicht erfüllt sind Arbeit, Lohn und Autorität;
- bei einem Hoher Tarif in Kombination mit einem kürzere Dauer des Vertrags oder mit dem nicht Durchführung von reguläre Tätigkeiten kann sich der Selbstständige für die Selbstständigkeit entscheiden (Opt-out);
- Für die Zwischenkategorie wird geprüft, ob ein Webmodul entwickelt werden kann, mit dem festgestellt wird, ob (ausreichende) Selbstständigkeit vorliegt.
Derzeit läuft eine Untersuchung zu den Honoraren, der Honorargestaltung sowie den Merkmalen von Selbstständigen ohne Festanstellung und deren Aufträgen. Die Regierung wagt es nicht, eine (genauere) Einschätzung darüber abzugeben, was ein niedriges oder hohes Honorar ist.
Autorität
Ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist die Weisungsbefugnis. Ein Auftragnehmer, der unter der Weisungsbefugnis seines Auftraggebers arbeitet, gilt schnell nicht als Selbstständiger, sondern als in einem Arbeitsverhältnis stehend. Die Regierung bekräftigt ihre Zusage, bis zum 1. Januar 2019 eine genauere Erläuterung des Begriffs „Weisungsbefugnis“ vorzulegen.
