Ermächtigung zur Zahlung der vorläufigen Veranlagung 2026

Die Steuerbehörde legt dem vorläufigen Einkommensteuerbescheid in diesem Jahr kein Formular (und keinen Rückumschlag) für die Erteilung einer Einzugsermächtigung für den fälligen Betrag bei.

Zahlungsart

Sie können die auf Ihrem vorläufigen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2026 ausgewiesene Steuerschuld natürlich “einfach” auf einmal begleichen. In diesem Fall muss der Betrag spätestens am 28. Februar 2026 auf dem Bankkonto des Finanzamts eingegangen sein. Auf dem Bescheid gibt das Finanzamt an, auf welche IBAN Sie den Betrag überweisen müssen und welche Zahlungsreferenz dabei anzugeben ist.

Es ist auch zulässig, in Raten zu zahlen. In diesem Fall muss die erste Rate spätestens am 28. Februar 2026 auf dem Bankkonto der Steuerbehörde eingegangen sein. Diese Rate muss mindestens 1/11 betragen.e des im Steuerbescheid festgesetzten Betrags. Die folgenden Raten müssen jeweils spätestens am letzten Tag des jeweils folgenden Monats auf dem Bankkonto der Steuerbehörde eingegangen sein. Dazu verwendest du natürlich die im Steuerbescheid angegebene IBAN und den Zahlungsverwendungszweck.

Lastschriftverfahren

Wenn Sie das Finanzamt ermächtigen, die auf Ihrem vorläufigen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2026 fällige Steuer automatisch einzuziehen, müssen Sie nicht darauf achten, dass Sie jeden Monat pünktlich zahlen. Jeden Monat wird pünktlich 1/11e Der Betrag wird von Ihrem Bankkonto abgebucht. Selbstverständlich müssen Sie dafür sorgen, dass auf dem Bankkonto, für das Sie die Einzugsermächtigung erteilen, ein ausreichender Kontostand vorhanden ist.

Bis zum letzten Jahr konnte man die Einzugsermächtigung beim Finanzamt erteilen, indem man ein dem Steuerbescheid beiliegendes Formular ausfüllte und einsandte. Dem vorläufigen Steuerbescheid für das Jahr 2026 liegt dieses Formular nicht bei; stattdessen soll die Einzugsermächtigung digital beantragt werden über www.belastingdienst.n/overzicht oder durch Scannen eines QR-Codes.

Wenn Sie die Steuerbehörde lieber schriftlich bevollmächtigen möchten, können Sie über die Steuer-Hotline (0800 – 0543 oder aus dem Ausland: +31 55 5 385 385) ein Formular in Papierform anfordern. Tun Sie dies rechtzeitig, da es bis zu zwei Wochen dauern kann, bis Sie das Formular erhalten.

Schließlich besteht die Möglichkeit, dass Sie bei Ihrer Bank selbst einen Dauerauftrag einrichten. Auch dabei ist es wichtig, die richtige IBAN und den richtigen Verwendungszweck anzugeben.

Inhaltsübersicht