Zählt das neue Steuersystem

Parallel zum Steuerplan 2015 hat der Staatssekretär für Finanzen ein Schreiben an die Abgeordnetenkammer gerichtet, in dem er mögliche Optionen für die Überarbeitung des Steuersystems vorstellt. Die Regierung will die Beschäftigung durch eine Überprüfung des Systems fördern.

Um eine möglichst breite Unterstützung zu erhalten, sucht die Regierung die Unterstützung von Politik und Gesellschaft. Voraussetzung ist, dass eine ausgewogene Einkommensverteilung nicht dem Wirtschaftswachstum geopfert wird und dass das Wirtschaftswachstum nicht mit steigenden Staatsdefiziten finanziert wird. Um den Geldumlauf zu vermeiden, werden Maßnahmen bei den Zulagen oder bei der Höhe der Leistungen nicht ausgeschlossen.

Anders als vielleicht erwartet, enthält dieses Schreiben keinen detaillierten Vorschlag für eine Steuerüberprüfung, sondern eine Reihe möglicher Optionen als Ausgangspunkt für die Diskussion. Ziel der Überprüfung ist es, das System zu vereinfachen und die Beschäftigung und das Wirtschaftswachstum zu steigern. Nach Ansicht der Regierung sollte die Belastung von Arbeit und Unternehmen verringert werden. Dies könnte durch eine Erhöhung der Verbrauchssteuer kompensiert werden, indem beispielsweise der ermäßigte Umsatzsteuersatz weniger in Anspruch genommen oder dieser erhöht wird. Eine Erhöhung der Kapitalertragssteuer sei nicht naheliegend, so das Kabinett.

In dem Schreiben sind die folgenden Möglichkeiten aufgeführt:

  • Option 1 - Vereinfachung, insbesondere bei Zuschlägen und Kfz-Steuern.
  • Wahl 2 - Sicherung der künftigen Umsetzung.
  • Option 3 - Steuerliche Anreize für Unternehmer, die sich auf Innovation und Wachstum konzentrieren.
  • Option 4 - Bessere Verteilung der Steuerlast für den Einzelnen über den Lebenszyklus
  • Option 5 - Senkung der Steuersätze durch Kürzung der Abzüge.
  • Option 6 - Verlagerung der Steuerlast von Arbeit und Unternehmen auf den Verbrauch.
  • Option 7 - Verlagerung der Steuerlast von Arbeit und Unternehmen auf Nachhaltigkeit.
  • Wahlmöglichkeit 8 - Erweiterung des kommunalen Steuergebiets.
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