Appellationsgerichtshof Den Haag hat entschieden, dass der WOZ-Wert eines neu errichteten Wohnhauses auf den Kaufpreis ohne Indexierung festgesetzt werden muss.
In dieser Sache geht es um die Festsetzung des WOZ-Wertes für das Jahr 2022. Maßgeblich hierfür ist die Situation in Bezug auf die Immobilie zum Stichtag. Für das Jahr 2022 ist der Stichtag der 1. Januar 2021.
Die Immobilie wurde im Jahr 2020 fertiggestellt und wird seit Mitte 2020 vom Betroffenen bewohnt. Zum Stichtag handelt es sich bei der Immobilie daher nicht um eine im Bau befindliche Immobilie (der WOZ-Wert einer im Bau befindlichen Immobilie wird auf der Grundlage des Grundstückswerts zuzüglich der bis zum Stichtag angefallenen Baukosten ermittelt). Die Immobilie ist daher zum Marktwert zu bewerten.
Die Oberstes Gericht hat im Jahr 2021 bestätigt, dass dies der Marktpreis ist, den der Betroffene für das Neubauhaus gezahlt hat. Der Betroffene ist jedoch der Ansicht, dass die Küche dabei nicht berücksichtigt werden darf, da er sie separat erworben hat. Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass der Marktpreis um einen Indexierungsbetrag erhöht werden muss, da der Preis, den der Betroffene für die Wohnung gezahlt hat, gut 9 Monate vor dem Stichtag festgelegt wurde.
Das Gericht weist beide Standpunkte zurück. Ohne Küche ist eine Wohnung nicht bewohnbar, daher ist der Preis der Küche Teil des Marktpreises. Und das Gericht geht davon aus, dass der Verkäufer bei der Festlegung des Verkaufspreises die (erwarteten) Marktentwicklungen berücksichtigt hat, sodass die Indexierung bereits im Marktpreis enthalten ist.
