Befreiungen von der WOZ-Steuer

Jedes Jahr legt die Gemeinde den WOZ-Wert Ihrer Immobilie fest. WOZ steht für „Waardering Onroerende Zaken“ (Immobilienbewertung). Auf der Grundlage dieses Wertes legt die Gemeinde die Höhe der Grundsteuer fest (OZB) die Sie schulden. Der WOZ-Wert wird auch von anderen Behörden, darunter dem Finanzamt, herangezogen.

Befreiungen von der WOZ-Steuer

Die WOZ sieht eine Reihe von Befreiungen vor. Die für Unternehmer relevantesten WOZ-Befreiungen sind:

  • Befreiung für landwirtschaftliche Flächen;
  • Ausnahme für Arbeitsgeräte.

Die übrigen WOZ-Befreiungen findest du in der Durchführungsregelung für ausgenommene Objekte.

Befreiung für landwirtschaftlich genutzte Flächen

Diese Befreiung gilt für:

  • Ackerland (nicht der Untergrund von Gebäuden oder Bauwerken);
  • die gewerblich betrieben wird;
  • für die Land- oder Forstwirtschaft.

Laut der Bezirksgericht Nordniederlande Die Befreiung für landwirtschaftliche Flächen kann auch gelten, soweit die Fläche für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt wird. In diesem Fall handelt es sich um Grünland in der Gemeinde Tytjerkstradeel. Dort wird ein Pferdezuchtbetrieb mit angeschlossener Pferdepension betrieben. Davon gelten nach Ansicht des Gerichts 10% bis 15% als landwirtschaftliche Tätigkeit. Der Wert der Grünlandparzellen fiel daher zu 10 bis 15% ihres Wertes unter die Befreiung für landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Die Oberstes Gericht hat bereits 2014 entschieden, dass unter Landwirtschaft auch Weidewirtschaft und Viehzucht zu verstehen sind. Und dass der Begriff Viehzucht nicht auf die Aufzucht von Vieh für den Verzehr beschränkt ist. Auch die Zucht von Tieren wie Pferden mit der Absicht, diese zu vermarkten, gilt als Viehzucht.

Ausnahme für Werkzeuge

Von allen WOZ-Befreiungen findet die Befreiung für Arbeitsgeräte in der Rechtsprechung die größte Beachtung. Ein Arbeitsgerät muss von der Immobilie getrennt werden können. Dies muss möglich sein, ohne dass die Immobilie dabei nennenswerten Schaden erleidet. Natürlich darf das Gerät auch nicht für sich genommen als unbewegliches Vermögen angesehen werden können.

 

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