
Aber vielleicht noch wichtiger: Worum wird es im Jahr 2020 gehen?
Wir haben Sie 2019 über die aktuellen Entwicklungen in unserem Fachgebiet auf dem Laufenden gehalten. In unseren Artikeln finden sich einige wiederkehrende Themen. Diese Themen werden wahrscheinlich auch im neuen Jahr wieder auftauchen.
Notizen
Natürlich halten wir unsere Notizen und Informationsblätter regelmäßig auf dem neuesten Stand. Das beliebteste ist wahrscheinlich das Informationsblatt über die Freistellungen bei der Schenkungssteuer, die jährlich um den Inflationsausgleichsfaktor erhöht werden. Auch die Mitteilung wird jährlich aktualisiert Steuerpflicht von Stiftungen und Vereinen (und für Sportvereine gibt es einen Vermerk zur Förderregelung BoSa).
(Sport-)Stiftungen und -Vereine standen 2019 im besonderen Fokus der Steuerbehörde. Dies wird auch 2020 noch der Fall sein. Diese Aktion trägt den Namen Stivers erhalten.
Heiße Themen
Die brisanten Themen, von denen wir gehofft hatten, dass sie 2019 aus der Welt geschafft würden, betreffen die angekündigte Kontokorrentmaßnahme für Geschäftsführer und Gesellschafter sowie die Anpassung von Box 3 (Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen). Das ist noch nicht gelungen. Siehe unseren Artikel Voller Vorfreude schlägt unser Herz ….
Autos
Ein Thema, das immer wieder für Interesse sorgt, sind die steuerlichen Regelungen rund um den Firmenwagen. In Bezug auf die Mehrwertsteuer gibt es hier kaum Neues. Die seit dem 1. Juli 2011 geltenden Vorschriften (die in der Regel auf 2,71 TP3T oder 1,51 TP3T des Katalogwerts des Fahrzeugs hinauslaufen) sind klar.
Im Hinblick auf die Lohn- und Einkommensteuer steht insbesondere das Elektroauto im Fokus. Es wird im kommenden Jahrzehnt zunehmend genauso behandelt werden wie ein Auto, das mit herkömmlichem Kraftstoff betrieben wird. Wenn diese Autos in größerem Umfang verfügbar werden, muss ihre Nutzung nämlich steuerlich nicht mehr gefördert werden.
ZZP-ers
Dass die Regierung diese seit langem schwelende Angelegenheit nicht im Jahr 2019 abschließen würde, war bereits zum letzten Jahreswechsel klar. Im Laufe des Jahres 2019 wurde nach und nach deutlich, wie die zuvor angekündigte politische Ausrichtung konkret umgesetzt werden sollte.
Mittlerweile ist deutlich dass es einen Mindesttarif von 16 € pro Stunde geben wird und dass bei einem Tarif von 75 € pro Stunde die Möglichkeit eines „Opt-out“ besteht.
Ab dem 1. Januar 2020 wird die Durchsetzungspolitik wieder etwas verschärft.
Das eigentliche Problem im Zusammenhang mit den Selbstständigen liegt übrigens nicht in den Vorschriften, die man anzupassen beabsichtigt, sondern in dem viel zu großen Unterschied bei der Steuerbelastung des Einkommens von Selbstständigen im Vergleich zu Arbeitnehmern. In den Steuerplänen für 2020 wurde diese Lücke zwar etwas verringert, doch die relativ geringe Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne macht diese Einkommensklasse nach wie vor sehr attraktiv.
UBO
Das UBO-Register wird in den Niederlanden nicht zu dem von der EU geforderten Termin (10. Januar 2020) bereitstehen, doch inzwischen hat die Unterhaus der Einführung zugestimmt. Sobald auch der Senat dies getan hat, kann das Register endgültig in Kraft treten.
Fazilität zur Unternehmensnachfolge
Wir haben die Freibeträge für die Schenkungssteuer bereits erwähnt. Der mit Abstand höchste Freibetrag für diese Steuer (und auch für die Erbschaftsteuer) ist die Regelung zur Unternehmensnachfolge. Der Erwerb von Unternehmensvermögen (gegebenenfalls in Form von Anteilen, die eine wesentliche Beteiligung darstellen) ist bis zu einem Betrag von gut 1.000.000 € vollständig befreit, und von dem Betrag, um den der Wert des Erwerbs diesen Betrag übersteigt, sind sogar 83% befreit. Grund genug, diese Regelung bei der Strukturierung von Unternehmen zu berücksichtigen.
Diese Regelung war 2019 insbesondere in der Rechtsprechung Thema. So ist festgelegt dass die Eigentumsvoraussetzung für jeden einzelnen Unternehmensbereich gesondert zu prüfen ist. Darüber hinaus hat sich die Rechtsprechung zu der Frage, ob die Unternehmensnachfolgefazilität auf ein Immobilienunternehmen angewandt werden kann, im Jahr 2019 weiterentwickelt.
Auslaufen der selbstverwalteten Altersvorsorge
Im Jahr 2020 wird es darum nicht mehr gehen. Diese Möglichkeiten gelten nämlich nur bis einschließlich 31. Dezember 2019.
Da die Bearbeitung der Steuererklärungen, in denen die Auszahlung oder Umwandlung der Rente berücksichtigt ist, jedoch immer ein paar Jahre hinterherhinkt, werden wir davon wohl noch nicht endgültig loskommen.
MEHRWERTSTEUER
Im Bereich der Mehrwertsteuer werden ab dem 1. Januar 2020 die vier „Quick Fixes“ umgesetzt. Diese Änderungen sind insbesondere für Unternehmen von Bedeutung, die innerhalb der EU international tätig sind. Es handelt sich dabei um die Vorschriften zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ABC-Transaktionen und Lagerbestände abbestellen.
Außerdem tritt am 1. Januar 2020 die neue Regelung für Kleinunternehmer (KOR) in Kraft.
Die Mehrwertsteuerregelungen in Bezug auf E-Commerce, darunter die Vorschriften für den Verkauf von Waren an Privatpersonen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen, werden voraussichtlich zum 1. Januar 2021 vereinfacht.
Das wichtigste Thema im Bereich der Mehrwertsteuer für das Jahr 2020 wird wohl der Brexit sein.
Ein frohes Jahr 2020
Genau wie im Jahr 2019 wird es auch 2020 wieder zahlreiche Entwürfe geben, über die du dich informieren kannst. Behalte daher die Rubrik aktuell auf unserer Website im Auge behalten.
VWG wünscht allen ein gesundes und glückliches Jahr 2020.
