WKR und häufig gestellte Fragen

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Am 1. Januar 2011 wurde im Rahmen der steuerfreien Vergütungen und Sachleistungen für Arbeitnehmer die Arbeitskostenregelung (WKR) eingeführt. Es wurde eine Übergangsfrist von drei Jahren eingeführt, damit sich alle Arbeitgeber an die WKR gewöhnen konnten. Gegen Ende dieser Übergangsfrist wurde die Funktionsweise der Regelung evaluiert, die Übergangsfrist um ein Jahr verlängert und nachdem die festgestellten Probleme im Steuerplan 2015 behoben worden waren, wurde die (an einigen Stellen leicht geänderte) Regelung zum 1. Januar 2015 endgültig eingeführt.

Das Ziel des WKR war es – oder haben wir das vielleicht falsch verstanden? –, einfacher umsetzbare Vorschriften einzuführen. Die kürzlich auf der Website der Steuerbehörde veröffentlichte Häufig gestellte Fragen (vor allem natürlich die Antworten auf diese Fragen) scheinen doch darauf hinzudeuten, dass von einer wirklich einfacheren Regelung keine Rede ist. Mehr noch: Es scheint sich ein Regelwerk herausgebildet zu haben, das genauso detailliert ist wie die Vorschriften, die vor Inkrafttreten des WKR galten.

Arbeitgeber, die in der zweiten Jahreshälfte 2014 geprüft haben, welche Auswirkungen die (endgültige) Einführung des WKR auf ihre (Personal-)Kosten haben, tun gut daran zu prüfen, ob die aus den Antworten auf die häufig gestellten Fragen hervorgehenden Nuancen den steuerlichen Anteil dieser Kosten noch etwas verringern können. Dazu muss manchmal die Art und Weise, wie eine Vergütung oder Sachleistung gewährt wird, etwas angepasst werden. Selbstverständlich steht Ihnen VWGNijhof bei dieser (Neu-)Bewertung gerne zur Seite.

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