WKR-Pauschale auf 1,71 TP3T

Diese erfreuliche Nachricht gibt das Finanzministerium in einer Pressemitteilung. Die Erhöhung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und ist auf (maximal) die ersten 400.000 € der Lohnsumme begrenzt.

WKR-Pauschale

Die Abkürzung WKR steht für „Werkkostenregeling“ (Arbeitskostenregelung). Diese Regelung sorgt dafür, dass Vergütungen und Sachleistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren, teilweise lohnsteuerfrei erfolgen können.

Die WKR sieht eine Reihe gezielter Befreiungen vor. Vergütungen und Sachleistungen, die nicht darunter fallen, können vom Arbeitgeber für die WKR-Pauschale ausgewiesen werden. Solange die Summe dieser Kosten die WKR-Pauschale in einem Kalenderjahr nicht überschreitet, ist keine Lohnsteuer zu entrichten. Auf den Betrag, um den die WKR-Pauschale überschritten wird, zahlt der Arbeitgeber die Lohnsteuer zu einem festen Satz von 80%.

Zusätzlicher Freiraum

Der WKR-Pauschalbetrag (der auch als “freier Spielraum” bezeichnet wird) beträgt derzeit 1,2% der Lohnsumme. Ein Arbeitgeber mit einer Lohnsumme von 1.000.000 € verfügt über eine WKR-Pauschale von 12.000 €. Ab dem 1. Januar 2020 beträgt dieser 14.000 € (1,7% * 400.000 € + 1,2% * 600.000 €).

Die Erhöhung richtet sich an kleine Arbeitgeber. Daher ist ihre Geltung auf die ersten 400.000 € der Lohnsumme beschränkt.

Der zusätzliche Spielraum kann von Arbeitgebern genutzt werden, um ihren Mitarbeitern steuerfrei etwas Gutes zu tun. So werden beispielsweise das Weihnachtspaket und der Betriebsausflug über die WKR-Pauschale von der Steuer befreit.

Optimieren Sie

Auch angesichts des höheren WKR-Pauschalbetrags ist es weiterhin wichtig, die Vergütungen und Sachleistungen für Arbeitnehmer steuerlich zu optimieren. Untersuchungen zeigen, dass viele Arbeitgeber ihren Spielraum bei weitem nicht vollständig ausschöpfen.

Je mehr die gezielten Steuerbefreiungen genutzt werden, desto mehr Spielraum bleibt für angenehme Dinge. Und es ist wichtig, Sachleistungen so zu gestalten, dass ihnen ein niedriger oder gar kein Wert zugewiesen wird.

Verwaltung

VWG unterstützt Sie gerne bei der Optimierung der WKR. Wir richten Ihre Finanzbuchhaltung so ein, dass die erforderlichen Informationen problemlos daraus entnommen werden können. Außerdem prüfen wir, wie Sie die Vergütungen und Sachleistungen an Ihre Mitarbeiter so gestalten können, dass möglichst wenig Lohnsteuer anfällt.

WKR-Abrechnung 2018

Die Abrechnung der WKR wird in der Lohnsteuererklärung für den ersten Zeitraum nach dem Jahr, auf das sich die Abrechnung bezieht, berücksichtigt. Die WKR für 2018 wird daher in der Lohnsteuererklärung für Januar 2019 abgerechnet. Diese Erklärung muss im Februar 2019 eingereicht werden.

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