WKR 2016: Nach den Sommerferien noch ein bisschen optimieren

WKR-Mitarbeiterfest bei VWGNijhof

Jetzt, kurz nach den Sommerferien, da noch ein Drittel des Jahres vor uns liegt, ist ein guter Zeitpunkt, um zu prüfen (oder prüfen zu lassen), ob die Zulagen und Sachleistungen für Ihre Mitarbeiter für das Jahr 2016 so verlaufen, wie Sie es geplant haben. Vielleicht bietet Ihnen die WKR noch die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern ein attraktives steuerfreies Extra zu gewähren.

Arbeitskostenregelung (WKR)

Das Rückgrat der WKR ist das Pauschale für Arbeitskosten. Bis zu 1,2% der Lohnsumme darf jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerfreie Zulagen und Sachleistungen gewähren. Auf den Betrag, um den die Summe dieser Vergütungen und Sachleistungen die Arbeitskostenpauschale übersteigt, schuldet der Arbeitgeber 80% Lohnsteuer in Form einer Endabgabe. Endabgabe bedeutet, dass die Steuer vollständig zu Lasten des Arbeitgebers geht. Die Arbeitnehmer merken davon nichts.

Der Arbeitgeber kann wählen, ob er eine Vergütung oder eine Sachleistung auf die WKR-Pauschale anrechnet. Tut er dies nicht, muss er darauf Lohnsteuern berechnen, die er vom regulären Gehalt des betreffenden Arbeitnehmers einbehalten muss.
Eine Vergütung oder Sachleistung darf nicht in die WKR-Pauschale einbezogen werden, wenn diese Vergütung oder Sachleistung in erheblichem Maße (30% oder mehr) ungewöhnlich ist. Darüber hinaus können die private Nutzung eines PKWs, eine Dienstwohnung (mit Ausnahme von Sicherheitsmaßnahmen), Waffen/Munition, gefährliche Tiere und Geldbußen niemals in die Arbeitskostenpauschale einbezogen werden.

Nicht alle Vergütungen und Sachleistungen müssen vollständig auf die Pauschale für Werbungskosten angerechnet werden, da Vergütungen und Sachleistungen:

  • sind von der Steuer befreit (gezielte Steuerbefreiungen);
  • mit Null bewertet werden;
  • pauschal bewertet werden.

Optimieren Sie

Die Optimierung der WKR bedeutet natürlich, dass Sie prüfen, wie viel von der Pauschale für Arbeitskosten in den ersten 9 Monaten des Jahres 2016 bereits in Anspruch genommen wurde, und diesen Wert bis zum Jahresende hochrechnen. Dann wird sich zeigen, ob der Spielraum ausgeschöpft wird. Ist dies nicht der Fall, ist ein steuerfreier Bonus für die Mitarbeiter möglich.

Eine Optimierung kann auch darin bestehen, dass Sie prüfen, ob Sie durch eine andere Art der Vergütung oder Bereitstellung dafür sorgen können, dass weniger Posten in die Pauschale für Werbungskosten fallen. Dabei geht es um die Nutzung gezielter Freibeträge, Nullbewertungen und pauschaler Bewertungen.

VWGNijhof unterstützt Sie gerne bei der steuerlichen Optimierung der Vergütungen und Sachleistungen für Ihre Mitarbeiter.

Die Zukunft der WKR

Es gibt bereits Gerüchte, dass die WKR möglicherweise grundlegend umgestaltet wird oder vielleicht sogar ganz abgeschafft wird. Diese Gerüchte scheinen auf Vorschläge die im Anschluss an die Anfrage der Regierung nach Möglichkeiten zur Vereinfachung des Steuerrechts durchgeführt wurden. Ob die Arbeitskostenregelung angepasst wird, wird sich aus den Steuerplänen für 2017 ergeben, die am Prinsjesdag veröffentlicht werden.

Inhaltsübersicht