WKR 2015 - Entwicklungen (4)

In der vergangenen Woche wurde der Steuerplan 2015 im ständigen parlamentarischen Ausschuss für Finanzen erneut ausgiebig diskutiert. Leider gab es dabei nicht viel Neues zur Werbungskostenpauschale (WKR). Es bleibt also abzuwarten, welche Ergebnisse das anhaltende politische Gerangel hervorbringt. Die Presse bleibt dabei nicht außen vor. In dieser Woche erschienen mehrere Artikel, oft mit viel Schimpf und Schande, in denen darüber berichtet wurde, wie unzumutbar bestimmte im Gesetzentwurf vorgesehene Entscheidungen für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer wären.

Am vergangenen Freitag hat Finanzminister Wiebes schriftlich auf die jüngsten Fragen der Mitglieder des Parlamentsausschusses geantwortet. Er erklärte erneut, warum die Entscheidungen so getroffen wurden, wie sie getroffen wurden. Eine Änderung der Entscheidungen kommt für ihn jedoch nicht in Frage. Wenn die Politiker dies dennoch tun wollen, müssen die damit verbundenen Haushaltsbelastungen an anderer Stelle aufgefangen werden.

Wiebes weist erneut darauf hin, dass das Arbeitsplatzkriterium notwendig ist, um zwischen verschiedenen Sachleistungen zu unterscheiden. In dem Maße, in dem sie am Arbeitsplatz genutzt werden, werden sie mit Null bewertet. Es ist nicht praktikabel, die private Nutzung und damit den Wert des individuellen privaten Nutzens der am Arbeitsplatz genutzten Einrichtungen zu ermitteln. Der Hintergrund für die Bewertung mit Null ist daher hauptsächlich praktischer Natur.

Der Wert eines Parkplatzes am Arbeitsplatz ist schwer zu bestimmen. Dies ist bei einem Parkplatz an einem anderen Ort (bei einem Kunden oder in einem Parkhaus) nicht der Fall, da hier häufig eine Rechnung vorliegt. Daher wird die Bereitstellung des letztgenannten Parkplatzes besteuert (für Arbeitnehmer, die mit einem Privatfahrzeug fahren), aber das Parken am Arbeitsplatz wird nicht besteuert.

Bei der Bewertung von Kantinenessen (3,15 €) wird die bisherige Praxis vor Einführung der WKR fortgeführt. Wiebes räumt ein, dass die WKR hier keine Vereinfachung bringt, diese aber auch nicht beabsichtigt.

Wiebes beantwortete Anfang der Woche mündlich Fragen zu den Fahrradprogrammen. Auch hier sieht er keinen Grund für die Einführung einer speziellen Einrichtung. Er wies erneut auf die Möglichkeit hin, mit einem zinslosen Mitarbeiterdarlehen zu arbeiten, das mit einer steuerfreien Fahrtkostenerstattung (0,19 € pro Kilometer Dienst- oder Arbeitsweg) zurückgezahlt wird.

Die Problematik der Verzinsung von Arbeitnehmerdarlehen, die für das Eigenheim verwendet wurden, wird ausführlich und anschaulich mit Beispielen erläutert. Aber für die Reparaturmaßnahme müssen wir wirklich auf das Steuersammelgesetz 2015 warten, das im Jahr 2015 eingeführt wird.

Die Gruppenbesteuerung für Stiftungen wird höchstwahrscheinlich nicht zustande kommen. Abgeordneter Dijkgraaf hatte vorgeschlagen, sich zu diesem Zweck der steuerlichen Organschaft anzuschließen. Dafür gibt es bereits einen Erlass, so dass diese Situationen leicht zu schaffen sind. Die Haushaltsbelastung (2 Millionen Euro) und die zusätzlichen Umsetzungskosten halten den Staatssekretär davon ab, diese Regelung einzuführen.

Es ist wahrscheinlich, dass der ständige parlamentarische Ausschuss nach den schriftlichen Antworten vom Freitag die Prüfung des Gesetzentwurfs auf eine Plenarsitzung des Repräsentantenhauses verschieben wird. Es wird dann von den Politikern abhängen, ob eine (oder mehrere) der Lobbygruppen noch eine Einrichtung erhalten wird und welche andere(n) Einrichtung(en) dafür bezahlen muss (müssen).

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