Wir können wieder STAPpen

Ab dem 28. Februar 2023 können wieder Fördermittel aus dem STAP-Programm beantragt werden. STAP ist die Abkürzung für „STimulering ArbeidsmarktPositie“ (Förderung der Arbeitsmarktposition).

Antragszeitraum übersprungen

Bereits im November 2022 hatten wir berichtet, dass die Regierung die STAP-Regelung anpassen werde (STAP-Regelung verbessert) und dass in diesem Zusammenhang der Antragszeitraum Januar 2023 nicht eröffnet werde. Gestern wurden die Änderungen in der Staatsanzeiger.

Die wichtigsten Bedingungen der STAP-Regelung beschreiben wir in unserem Artikel Zuschuss zu den Studienkosten (STAP). Die STAP-Regelung ersetzt den Steuerabzug für Fortbildungskosten, der zum 1. Januar 2022 wegfällt.

Die Änderungen

Mit den folgenden Änderungen wird die STAP-Regelung verbessert.

  • Pro Kalenderjahr wird pro Fortbildungsmaßnahme eines Fortbildungsanbieters maximal 300 Mal eine Förderung gewährt (Förderungsgrenze). Nach Überschreitung dieser Obergrenze wird die Fortbildung vorübergehend aus dem Fortbildungsregister gestrichen.
  • Der Minister für Soziales und Arbeit kann bei Missbrauch Ausbildungsgänge und Ausbilder von der STAP-Regelung ausschließen.
  • Ausbildungsanbieter, die Vergnügungsreisen oder Geschenke anbieten, um Kursteilnehmer anzulocken, werden aufgefordert, diese Aktivitäten einzustellen. Andernfalls wird die Ausbildung aus dem Ausbildungsregister gestrichen.
  • Nach jedem Antragszeitraum werden Informationen über die gewährten STAP-Zuschüsse veröffentlicht.
  • Der Begriff “Unterrichtsmaterial” wird durch “Literatur oder Hilfsmittel” ersetzt, sodass nur Literatur und Sicherheitsmaterial bezuschusst werden.
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