
Selbstständiger steht für ZSelbstständiger Zunter PPersonal. Ein steuerliches Modell, das inzwischen mehr als eine Million Menschen nutzen. Oft deshalb, weil die Steuerbelastung als Gewinnbezieher deutlich geringer ist, als wenn das Einkommen als Lohn besteuert wird.
Geschichte
Zunächst ein kurzer historischer Rückblick. Am 1. Mai 2016 wurde die VAR (VErklärung AArbeitR(Beziehung) abgeschafft. Mit dem VAR bot die Steuerbehörde dem Auftraggeber des Selbstständigen die Gewissheit, dass für die Erhebung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge kein Arbeitsverhältnis vorlag.
Die VAR wurde aufgrund des Missbrauchs, dem sie ausgesetzt war, abgeschafft. Es gab viele sogenannte Scheinselbstständige; Menschen, die sich als Selbstständige ausgeben, aber unter Bedingungen arbeiten, die mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbar sind. Und die VAR wurde genutzt, um Lohnkosten zu sparen, indem Arbeitnehmer gezwungen wurden, ihre Tätigkeiten als Selbstständige zu niedrigeren Tarifen auszuüben.
DBA
Das DBA-Gesetz tritt an die Stelle des VAR. DBA steht für DRegulierung BBewertung AArbeitsverhältnisse. Ein System aus vom Finanzamt genehmigten (Muster-)Verträgen sollte dafür sorgen, dass einerseits echte Selbstständige nicht abgeschreckt wurden und andererseits Missbrauch bekämpft werden konnte.
Natürlich lässt sich ein solches System nicht von heute auf morgen einführen. In der einjährigen Übergangsphase wandte die Steuerbehörde die DBA nur in offensichtlichen Missbrauchsfällen an. Es stellte sich jedoch schnell heraus, dass auch die DBA nicht funktionieren würde. Die Übergangsphase wurde daher mehrmals verlängert und läuft nun so lange, bis die Regierung Rutte III einen Ersatz für die DBA ausgearbeitet hat.
Koalitionsvertrag
Die Problematik rund um die Selbstständigen ohne Festanstellung war ein wichtiges Thema bei den Verhandlungen, die zur Bildung des Kabinetts Rutte III führten. In der Koalitionsvertrag In dem Dokument dieser Regierung ist zu lesen, dass es drei Arten von Selbstständigen geben soll:
- Niedrigpreis
- Hoher Tarif
- Sonstiges
Unter dem niedrigen Tarif versteht man einen Stundensatz zwischen 15 € und 18 € (Dies ist ein Anhaltspunkt.) Wenn diese Selbstständigen einen längerfristigen Vertrag (3 Monate oder länger) abgeschlossen haben oder regelmäßige betriebliche Tätigkeiten ausüben, stehen sie in einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber.
Unter dem hohen Tarif versteht man einen Stundensatz von 75 € oder mehr (ebenfalls ein Anhaltspunkt). Diese Selbstständigen können sich dafür entscheiden, als Selbstständige eingestuft zu werden. Sie müssen dann einen befristeten Vertrag (mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr) abschließen oder dürfen keine regulären Geschäftstätigkeiten ausüben.
Für die übrigen Selbstständigen – voraussichtlich sind es etwa 800.000 – kann der Auftraggeber durch das Ausfüllen eines Online-Formulars eine Befreiung von der Pflicht zur Einbehaltung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Dies wird auch als “Auftraggebererklärung” bezeichnet. Das Modul muss dabei selbstverständlich wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
Der Selbstständige kann aus dem Ergebnis des Webmoduls keinen Haftungsausschluss ableiten. Die Steuerbehörde beurteilt anhand der Einkommensteuererklärung des Selbstständigen, ob die Einkünfte als Gewinn aus unternehmerischer Tätigkeit oder als Ertrag aus sonstigen Tätigkeiten zu versteuern sind.
Klarheit
Klarheit wird erst herrschen, sobald die Pläne aus dem Koalitionsvertrag von der Regierung konkretisiert worden sind. Sozialminister Koolmees hat damit begonnen, sich mit einer ganzen Reihe von “Akteuren aus der Praxis” über die Problematik auszutauschen. Wie zu erwarten war, sehen diese Akteure vor allem in der Auftraggebererklärung ein Problem. Der Minister räumt ein, dass die Ausgestaltung dieser Erklärung ein heikler Punkt sein wird. Seine Nachfrage nach Alternativen liefert jedoch bislang keine konkreten Antworten. Vielleicht muss die Lösung in einer grundlegenden Modernisierung des Arbeitsrechts gesucht werden.
Wahrscheinlich wird noch einiges an Zeit vergehen, bis das Sozialministerium (zusammen mit dem Finanzministerium) eine Lösung für dieses heikle Thema vorlegt. Bis dahin befinden wir uns weiterhin in der Übergangsphase zum DBA, in der die Steuerbehörde nur in Fällen von offensichtlichem Missbrauch tätig wird.
