In der Grundsatzvereinbarung der Koalition aus PVV, VVD, NSC und BBB wird der Steuersatz für wesentliche Beteiligungen erwähnt. Ist es sinnvoll, im Jahr 2024 Dividenden auszuschütten? Wenn ja, in welcher Höhe?
Erhebliches Interesse
Aktionäre, die 5% oder mehr der ausgegebenen Aktien einer BV halten, zahlen auf die Erträge aus diesen Aktien Einkommensteuer in Box 2 (Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung). Es gibt noch weitere Situationen, in denen eine wesentliche Beteiligung vorliegt, doch diese lassen wir der Einfachheit halber in diesem Artikel außer Acht.
Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung können aus regelmäßigen Erträgen (z. B. Dividenden) oder aus Veräußerungsgewinnen (z. B. Gewinne, die beim Verkauf von Aktien erzielt werden) bestehen. Diese Einkünfte werden im Jahr 2024 mit einem Steuersatz von 33% besteuert, wobei für Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung bis zu 67.000 € ein niedrigerer Steuersatz gilt: 24,5%. Steuerliche Partner haben jeweils einzeln Anspruch auf den Steuerfreibetrag von 67.000 €, sodass sie gemeinsam jedes Jahr Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung in Höhe von 134.000 € zum niedrigen Steuersatz erzielen können.
Senkung des Tarifs
In der Grundsatzvereinbarung ist festgelegt, dass der Steuersatz für wesentliche Beteiligungen ab 2025 von 33% auf 31% sinken wird (siehe unseren Artikel Steuerliche Maßnahmen im Rahmen der Grundsatzvereinbarung der Koalition). Damit wird es weniger interessant, wenn die GmbH im Jahr 2024 mehr Dividenden ausschüttet, als nach dem niedrigen Steuersatz von 24,51 TP3T besteuert wird. Das ist im nächsten Jahr schließlich um 21 TP3T-Punkte günstiger.
Ausgangspunkt der Koalition ist, dass die Maßnahmen unter dem Strich keine Belastung für den Haushalt darstellen dürfen. Das bedeutet, dass die oben beschriebene Senkung des Steuersatzes für wesentliche Beteiligungen von 33% auf 31% durch eine Maßnahme ausgeglichen werden muss, die zusätzliche Steuereinnahmen generiert. Hierfür gibt es verschiedene Optionen, aus denen die noch zu bildende Regierung eine Auswahl treffen wird. Eine Möglichkeit ist die Anhebung (oder Abschaffung) des ermäßigten Steuersatzes von 24,5% (eine solche Anhebung könnte auch zur Deckung einer anderen Maßnahme als der Senkung des Steuersatzes für wesentliche Beteiligungen herangezogen werden).
Schlussfolgerung
Die vorläufige Schlussfolgerung lautet, dass es ratsam ist, mit der Ausschüttung von Dividenden über 67.000 € (bei steuerlich verbundenen Partnern 134.000 €) bis Ende 2024 zu warten, in der Hoffnung, dass dann (besser) klar ist, wie die neue Regierung konkret mit diesen Steuersätzen umgehen wird. Eine weitere Senkung des Steuersatzes für geringe Beteiligungen ist nicht sehr wahrscheinlich.
Natürlich gibt es Situationen, in denen eine erhebliche Besteuerung im Jahr 2024 nicht vermieden werden kann. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Gesellschafter im Jahr 2024 verstirbt (ohne dass die Übertragungsregelung für Unternehmensvermögen angewendet werden kann). Aber auch dann, wenn ein fiktiver regulärer Vorteil entsteht, weil der Gesellschafter am 31. Dezember 2024 Schulden bei der GmbH in Höhe von mehr als 500.000 € (zuzüglich der steuerlich anerkannten Eigenheimschuld) hat (übermäßige Kreditaufnahme).
