Wichtigste Änderungen im Steuerrecht 2017

Änderungen bei den Steuern – Steuerplan 2017 – VWGNijhof

Abgesehen von der schrittweisen Abschaffung der betriebseigenen Altersversorgung haben die Steuerpläne für 2017 die parlamentarische Endphase erreicht. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung die Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht für das Jahr 2017 veröffentlicht.

Befreiungen von der Schenkungssteuer

Die Freibeträge bei der Schenkungssteuer wurden erneut angehoben. Die neuen Beträge finden Sie unten. Die Funktionsweise der Freibeträge erläutern wir in unserem Factsheet. Befreiungen von der Schenkungssteuer.

20172016
Sonstige Erwerber€ 2.129€ 2.122
Kinder€ 5.320€ 5.304
Kinder im Alter von 18 bis 40 Jahren (einmalig)€ 25.526€ 25.449
Kinder im Alter von 18 bis 40 Jahren (einmalig für ein teures Studium)€ 53.176€ 53.016
Kinder im Alter von 18 bis 40 Jahren (einmalig pro Wohnung)€ 100.000€ 53.016

Fazilität zur Unternehmensnachfolge (BOF)

Auch die Beträge der Unternehmensnachfolgefazilität (BOF) wurden erhöht. Der Erwerb von Unternehmensvermögen ist bis zu einem Betrag von 1.063.479 € (2016: 1.060.298 €) vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Soweit der Wert des Unternehmensvermögens 1.063.479 € übersteigt, sind 83% des Überschusses steuerfrei.

Ausgangspunkt für die BOF ist der Wert des gesamten objektiven Unternehmens. Wird ein Teil davon erworben, muss dieser anteilig der 100%-Befreiung zugerechnet werden.

Diese Mega-Steuerbefreiung spielt natürlich in fast allen Beratungsgesprächen zur Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle.

Pauschalbetrag für den Firmenwagen

Der Pauschalbetrag für die private Nutzung eines Dienstwagens beträgt ab 2017: 22%. Nur für vollelektrisch angetriebene Fahrzeuge gibt es noch einen Rabatt. Dieser beträgt 18%, wodurch sich der Zusatzsteuerbetrag für diese Fahrzeuge wie folgt beläuft: 4%.

Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2017 zugelassen wurden, gilt eine Übergangsregelung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Informationsblatt. Zuschlag für die private Nutzung eines PKWs – Regelung ab 2017.

Einrichtungen für Unternehmer

Die Steuervergünstigungen für Unternehmer im Rahmen der Einkommensteuer (IB) bleiben unverändert, mit Ausnahme der maximalen Zuführung zur Altersrücklage. Diese Vergünstigungen sind nach wie vor mehr als attraktiv genug, um zu prüfen, ob Ihre Einkünfte als Unternehmensgewinn gelten können.

20172016
Steuerfreibetrag für Selbstständige€ 7.280€ 7.280
Einsteigerfreibetrag€ 2.123€ 2.123
Zuweisung an die Altersrückstellung9,8%9,8%
Maximale Zuweisung€ 8.849€ 8.774
Streikabzug€ 3.630€ 3.630
Ausnahmeregelung für KMU14%14%

MEHRWERTSTEUER

Die für die tägliche Praxis wichtigste Änderung im Bereich der Mehrwertsteuer betrifft die Regelung für uneinbringliche Forderungen. Wir beschreiben diese Regelung in unserem Factsheet Uneinbringliche Forderungen und unbezahlte Verbindlichkeiten. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die vor dem 1. Januar 2018 bereits seit einem Jahr ausstehen, kann die abgeführte Mehrwertsteuer erst in der ersten periodischen Steuererklärung des Jahres 2018 zurückgefordert werden.

Die Änderung des Begriffs „Baugrundstück“ im Rahmen der Mehrwertsteuer betrifft wahrscheinlich weitaus weniger Menschen. Durch diese Änderung wird es ab 2017 in weitaus mehr Fällen zu einer mit Mehrwertsteuer (21%) zu besteuernden Lieferung eines Baugrundstücks kommen.

Lohnsteuer

Die Änderungen bei den (Bewertungsgrundsätzen der) Lohnsteuer haben wir bereits Anfang dieser Woche in unserem Artikel beschrieben Bewertungsstandards für Lohnsteuern (2017).

 

 

 

Inhaltsübersicht