Wer erhält die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung?

An wen muss der Versicherer die Leistung aus der Todesfallversicherung überweisen? Diese Frage steht im Mittelpunkt eines Fall in denen das Kifid eine Entscheidung getroffen hat.

Todesfallversicherung

Eine Todesfallversicherung sieht die Auszahlung einer Kapitalleistung vor, wenn die versicherte Person während der Laufzeit der Versicherung verstirbt. Wer Anspruch auf die Auszahlung aus der Versicherung hat – also die Begünstigten – muss natürlich aus der Versicherungspolice hervorgehen. Diese benennt in dem vom Kifid bewerteten Fall, wie so oft, die Erben des Versicherungsnehmers als Begünstigte.

Testament

Da der Versicherungsnehmer ein Testament verfasst hat, muss daraus hervorgehen, wer seine Erben sind. Wie aus einer von einem Notar ausgestellten Erbbescheinigung hervorgeht, sind dies seine Ehefrau und seine beiden Kinder. Dennoch fordert die Ehefrau den Versicherer auf, ihr die gesamte Versicherungssumme auszuzahlen.

Das Testament enthält eine sogenannte zweistufige Verfügung. Diese besagt, dass (1) die Ehefrau den gesamten Nachlass unter der auflösenden Bedingung (unter anderem) ihres Todes erbt und (2) die Kinder unter der aufschiebenden Bedingung des Todes ihrer Mutter erben. Das Kifid entscheidet, dass, solange keine der auflösenden Bedingungen erfüllt ist, die Ehefrau die einzige Erbin ist und die gesamte Versicherungssumme an sie ausgezahlt werden muss.

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