
Eine Nachprüfung ist keine Strafe. Das hat die Oberstes Gericht vor kurzem beschlossen. In der Praxis wird die Abgabe oft doch als Strafe empfunden. Bereits einige Monate zuvor hatte die Oberstes Gericht auch, dass die Erhebung von Nachverrechnungszinsen keine individuelle übermäßige Belastung darstellt. Damit sind die Nachverrechnungszinsen eine vom Finanzgericht genehmigte Regelung.
Auszahlung einer Leibrentenversicherung
Wenn Sie erwägen, eine Leibrentenversicherung zu kündigen, müssen Sie auch berücksichtigen, dass Sie zusätzlich zur Einkommensteuer 20% an Nachsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Die Einkommensteuer beträgt oft 52% (im Jahr 2018: 51,95%), sodass du insgesamt nicht weniger als 72% des Rückkaufsbetrags an das Finanzamt abführen musst.
Auf Leibrentenversicherungen, die vor dem 15. Oktober 1990 abgeschlossen wurden, wird kein Revisionszins fällig. Außerdem haben Sie die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Revisionszinssatz (20%) zu hoch ist. Diese Regelung zum Gegenbeweis gilt jedoch nur, wenn die Versicherung innerhalb von 10 Jahren abgekauft wird.
Die Steuerbehörde berechnet die Nachverzinsung auf die Ablösesumme oder auf den Marktwert der Leibrentenversicherung.
ACHTUNG: Die Versicherungsgesellschaft berücksichtigt die Revisionszinsen nicht, sondern zieht lediglich die Lohnsteuer auf die Ablösesumme ab. Die Revisionszinsen müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommensteuerbescheid entrichten. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, dem Finanzamt mitzuteilen, dass eine Leibrente abgekauft wurde.
Annuität
Ein Leibrentenversicherung ist eine Lebensversicherung, die Anspruch auf regelmäßige Zahlungen (die “Rente”) gewährt. Diese Zahlungen hängen vom Leben einer Person (dem “Leib”) ab. Oft handelt es sich um lebenslange Zahlungen. Aber auch befristete Leibrenten sind zulässig.
Die andere weit verbreitete Form der Lebensversicherung ist die Kapitalversicherung. In diesem Fall besteht aus der Versicherung ein Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitalleistung. Die steuerliche Behandlung von Kapitalversicherungen unterscheidet sich von derjenigen bei Leibrentenversicherungen.
In der Vergangenheit wurden jedoch auch viele Kapitalversicherungen mit Leibrentenklausel abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine Kapitalversicherung, bei der jedoch die Verpflichtung besteht, aus dem ausgezahlten Kapital eine Leibrente zu erwerben. Solche Versicherungen, die in der Praxis oft auch als Einmalprämienpolicen bezeichnet werden, galten steuerlich lange Zeit als Leibrentenversicherung.
Viele Rentenversicherungen werden bei folgenden Anlässen abgeschlossen:
- Entlassung (Abfindung);
- Übertragung des Unternehmens (häufig bei Einbringung in eine GmbH).
Eine Rentenversicherung, die mit einer Abfindung erworben wurde, kann seit 2014 nicht mehr steuerlich begünstigt abgeschlossen werden. Ein Abfindungsanspruch kann seit 2014 jedoch abgelöst werden, ohne dass ein Nachzins fällig wird.
Natürlich wurden auch viele “normale” Rentenversicherungen abgeschlossen, in die jedes Jahr Beiträge eingezahlt wurden. Solche Rentenversicherungen dienen in der Regel als Ergänzung zum Einkommen im Alter.
Seit 2008 ist es möglich, eine Leibrente in Form eines gesperrten Sparkontos anzulegen: eine Bankspar-Leibrente. Hierfür gelten dieselben steuerlichen Regelungen wie für eine Leibrentenversicherung, einschließlich des Revisionszinssatzes.
Steuervorteil
Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Einmalprämie und/oder die Beiträge für eine Leibrentenversicherung von dem Einkommen abzugsfähig, auf das Sie Einkommensteuer zahlen. Die Leibrentenzahlungen unterliegen der Einkommensteuer.
Der steuerliche Vorteil liegt in der Steuerstundung. Und natürlich versucht man, die Beiträge zu einem deutlich höheren Steuersatz abzusetzen, als der, zu dem die Leistungen besteuert werden. Sie ziehen die Beiträge in den Jahren ab, in denen Sie auf Ihren Gewinn, Ihr Gehalt und sonstige Einkünfte den höchsten Steuersatz (52%) zahlen. Und Sie beziehen die Leistungen vorzugsweise erst, nachdem Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und Ihr Einkommen deutlich geringer ist.
Durch den Nachverrechnungszins wird der (Zins-)Vorteil beseitigt, den der Steuerpflichtige durch den Abzug der Leibrentenbeiträge genießt. Sie dient als Ausgleich für den Zinsnachteil, den der Staat dadurch erlitten hat, dass die Steuereinnahmen erst später eingehen. Daher ist der Nachberechnungszins keine Strafe. Oftmals ist er jedoch dennoch eine unangenehme Überraschung.
Hallo
Die steuerlichen Regelungen rund um Leibrenten- und Kapitalversicherungen sind sehr komplex. VWGNijhof hilft Ihnen gerne dabei, dieses steuerliche Puzzle zu entwirren.
