Dass sich das Geld auf einem „und/oder“-Konto befindet, bedeutet noch nicht, dass es beiden Kontoinhabern gehört.
Casino
Das geht aus einem Fall hervor, über den in der Presse berichtet wird. Es handelt sich um zwei Freunde, die immer gemeinsam im Casino spielen. Einer von ihnen gewinnt einen Preis in Höhe von 1,37 Millionen Euro. Er möchte diesen Gewinn mit seinem festen Spielpartner teilen, und zu diesem Zweck eröffnen sie bei der Bank ein „und/oder“-Konto, auf das der Gewinn überwiesen wird.
Die Steuerbehörde vertritt jedoch die Auffassung, dass die Aufteilung eines Gewinns mit einem Freund als Schenkung gilt, für die der Freund Schenkungssteuer zahlen muss. Der Steuersatz: 40%; wobei 2.418 € steuerfrei sind und anschließend auf die ersten 138.641 € lediglich 30% zu entrichten sind.
Und/oder
Ein „und/oder“-Konto ist ein Gemeinschaftskonto. Das bedeutet jedoch lediglich, dass das Konto auf den Namen von zwei (oder mehr) Kontoinhabern lautet, von denen jeder das Geld auf dem Konto abheben oder überweisen kann, ohne dass der andere Kontoinhaber dafür seine Zustimmung geben muss. Wenn beide Kontoinhaber jedes Mal ihre Zustimmung geben müssen, handelt es sich um ein „und-und“-Konto.
Partner
„Und/oder“-Konten werden häufig von Ehepaaren oder (eingetragenen) Lebenspartnern genutzt. Doch auch in diesem Fall gehört das auf das „Und/oder“-Konto eingezahlte Geld nicht automatisch beiden Partnern. Nicht einmal im Falle einer umfassenden Gütergemeinschaft, denn auch dann können Partner beispielsweise Schenkungen erhalten haben, für die festgelegt wurde, dass sie außerhalb der ehelichen Gütergemeinschaft bleiben.
Verwaltung
Verheiratete und (eingetragene) Lebenspartner tun gut daran, ihre Finanzen so zu verwalten, dass festgehalten wird, welches Vermögen welchem Partner gehört. In der Praxis werden solche Aufzeichnungen oft gar nicht oder nur lückenhaft geführt. Das ist kein Problem, solange die Beziehung besteht und das Vermögen noch nicht aufgeteilt werden muss. Kann dann aber nicht nachgewiesen werden, welchem Partner ein Vermögenswert gehört, bleibt dem Richter auf Anfrage oft nichts anderes übrig, als ein Salomon-Urteil zu fällen. Den Casino-Freunden nützt das nichts, da feststeht, wer von ihnen den Gewinn erzielt hat.
