Welche Angaben benötigen wir für deine Einkommensteuererklärung 2023?

Ab dem 1. März 2024 können wir die Einkommensteuererklärungen für 2023 beim Finanzamt einreichen. Welche Angaben werden benötigt, um diese Steuererklärung zu erstellen?

Die naheliegende Antwort auf diese Frage lautet: Das kommt darauf an. Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein. In unserem Artikel Einkommensteuererklärung 2023 Hier erfährst du die wichtigsten Punkte, die du bei der Steuererklärung beachten solltest.

Wir speichern Ihre Daten in unserer digitalen Akte. Am effizientesten ist es daher, wenn wir Ihre Daten in digitaler Form erhalten. Sollte dies für Sie jedoch nicht praktikabel sein, wandeln wir Ihre Unterlagen in Papierform selbstverständlich gerne in ein digitales Format um.

Vorgefüllte Steuererklärung (VIA)

Viele Informationen sind bereits in der vorausgefüllten Steuererklärung (VIA) enthalten. Wenn Sie uns dazu bevollmächtigt haben, können wir diese Daten digital beim Finanzamt abrufen. Es ist jedoch natürlich ratsam, zu überprüfen, ob die Angaben in der VIA korrekt sind. Deshalb bitten wir Sie, uns alle relevanten Informationen zukommen zu lassen.

Persönliche Situation

Änderungen in Ihrer persönlichen Situation wirken sich oft auf Ihre Einkommensteuererklärung aus (und möglicherweise auch auf Zulagen und andere einkommensabhängige Leistungen). Teilen Sie uns daher bitte mit, wenn Sie im Jahr 2023 geheiratet haben, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, mit jemandem zusammengezogen sind, ein Kind bekommen haben usw.

Kasten 1 (Arbeit und Wohnen)

Bei den meisten Menschen setzt sich das Einkommen in Box 1 aus Lohn/Sozialleistungen und der eigenen Wohnung zusammen. Für Lohn/Sozialleistungen erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihren Arbeitgebern bzw. der Sozialleistungsbehörde bzw. den Sozialleistungsbehörden Jahresbescheinigungen. In Bezug auf Ihre Wohnung benötigen wir den WOZ-Wert (der jedoch meist im WOZ-Wert-Schalter) sowie die Jahresübersichten zu den Darlehen, die Sie für die Immobilie aufgenommen haben. Wenn Sie eine Immobilie gekauft und/oder verkauft haben, benötigen wir weitere Informationen.

Wenn Sie Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit (Wuo) oder Erträge aus sonstigen Tätigkeiten (Row) erzielen, sollten Sie sich am besten kurz mit uns in Verbindung setzen, um zu klären, welche Informationen wir benötigen. Dies betrifft dann nicht nur Ihre Einkünfte, sondern auch die abzugsfähigen Kosten.

Die VIA wird im Jahr 2023 die Daten enthalten, die die Steuerbehörde von den Plattformen erhalten hat (siehe auch unseren Artikel Geschäft oder Hobby), sowie Daten aus den Angaben der UBD (siehe auch unseren Artikel An Dritte ausgezahlte Beträge).

Kasten 2 (wesentlicher Anteil)

Dabei handelt es sich in der Regel um Einkünfte aus der “eigenen” GmbH (bzw. den ‘eigenen“ GmbHs). Die für Box 2 erforderlichen Angaben gehen in der Regel aus dem Jahresabschluss der GmbH hervor.

Kasten 3 (Sparen und Anlegen)

Für Box 3 sind die Zusammensetzung und der Wert Ihres Vermögens zum 1. Januar 2023 von Bedeutung. Um uns jedoch ein vollständiges Bild Ihrer steuerlichen Situation machen zu können, benötigen wir gerne auch Angaben zur Zusammensetzung und zum Wert Ihres Vermögens zum 31. Dezember 2023. In den meisten Fällen wurden diese Informationen bereits von Finanzinstituten in Ihren Jahresübersichten für Sie zusammengestellt.

Wenn zu Ihrem Vermögen andere Immobilien als Ihre eigene Wohnung gehören, müssen wir deren Wert ermitteln. Bei Wohnungen ist dies der WOZ-Wert. Andere Immobilien werden zum Marktwert bewertet. Bei vermieteten Wohnungen ist die Nettomiete für die Ermittlung der Leerstandsquote von Bedeutung.

Abzüge

Abgesehen von den Kosten, die möglicherweise im Rahmen von WUO und ROW (siehe Kasten 1) abzugsfähig sind, sind folgende Beträge abzugsfähig: 1. Ausgaben für Einkommenssicherungsmaßnahmen und 2. personenbezogene Abzugsposten.

Ausgaben für Einkommenssicherungsmaßnahmen seine Beiträge/Einzahlungen für Leibrenten. Der Versicherer oder die Bank stellt in der Regel eine Jahresübersicht zur Verfügung, aus der hervorgeht, wie hoch die im Jahr 2023 gezahlten Beiträge waren. Der Spielraum für den Abzug solcher Beiträge wurde im Jahr 2023 erheblich erweitert. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Mehr Spielraum, um für das Alter zu sparen.

Personenbezogene Abzüge sind: Ausgaben für Unterhaltsverpflichtungen (Unterhalt), spezifische Pflegekosten, Wochenendausgaben für Menschen mit Behinderung und abzugsfähige Spenden. Für jeden dieser Abzugsposten gelten eigene Bedingungen. Der Abzug muss durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

Frist

Ihre Einkommensteuererklärung muss bis zum 1. Mai 2024 beim Finanzamt eingegangen sein, Sie können jedoch problemlos eine Fristverlängerung bis zum 1. September 2024 beantragen. Wenn Sie die Steuererklärung von unserer Kanzlei erstellen lassen, beantragen wir eine Fristverlängerung auf der Grundlage der BECON-Regelung. Ihre Steuererklärung muss dann spätestens am 30. April 2025 beim Finanzamt vorliegen.

Beachten Sie bei der Beantragung eines Aufschubs den Haken: Wenn Sie Steuern nachzahlen müssen, berechnet das Finanzamt ab dem 1. Juli 2024 Steuerzinsen in Höhe von sage und schreibe 7,5%. Wenn Sie Anspruch auf eine Steuerrückerstattung haben, erhalten Sie (leider) keine Steuerzinsen darauf.

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