Weiterer Anstieg des Steuersatzes in Steuerklasse 2: Erwägen Sie eine Dividendenausschüttung im Jahr 2023

Wie wir bereits erwähnt haben angekündigt Die Regierung hatte vor, den Steuersatz für wesentliche Beteiligungen (im Folgenden „AB-Satz“) ab 2024 von 26,91 TP3T auf 311 TP3T anzuheben. Am vergangenen Freitag hat die Regierung aufgrund von Antrag von Klaver beschlossen, den AB-Satz noch weiter auf 33% anzuheben. Dies bedeutet eine Erhöhung der Steuerbelastung im Jahr 2024 um 21% im Vergleich zur Steuerbelastung im Jahr 2023. Diese Abgabe gilt für alle vorhandenen Gewinnrücklagen und somit auch für Gewinne, die in der Vergangenheit in der B.V. gebildet wurden. Durch die Annahme dieses Antrags wird es noch wichtiger, Überlegungen hinsichtlich der Ausschüttung von Dividenden im Jahr 2023 anzustellen.

Steuervorteil bei der Ausschüttung von Dividenden im Jahr 2023

Durch die Ausschüttung einer Dividende noch im Jahr 2023 können Sie im Vergleich zu einer Ausschüttung im Jahr 2024 die Besteuerung nach dem 21%-Modell vermeiden. Sofern der Vorteil aus der AB weniger als 67.000 € (für steuerlich verbundene Partner 134.000 €) beträgt, sieht die Situation übrigens anders aus, da in diesem Bereich ab 2024 ein niedrigerer AB-Satz von 24,5% gilt, sodass die Ausschüttung von Dividenden erst im Jahr 2024 tatsächlich vorteilhafter ist. Angesichts der enormen Differenz zwischen 24,5% und 33% ist es durchaus denkbar, dass der niedrige AB-Satz in Zukunft noch weiter angehoben wird.

Angenommen, Ihre GmbH hat einen Wert von 1.000.000 € und dieser Betrag kann und darf von der GmbH an Sie ausgezahlt werden. Dann beträgt der AB-Anspruch im Jahr 2023 269.000 € und im Jahr 2024 324.305 €. Wenn Sie, beispielsweise aufgrund Ihres Alters (das Anlagevermögen in der GmbH muss spätestens beim Tod abgerechnet werden), davon ausgehen, dass der AB-Anspruch (wahrscheinlich) in einem der kommenden Jahre beglichen werden muss, ist die Auszahlung im Jahr 2023 vorteilhafter. Sie zahlen dann nämlich 55.305 € (21%) weniger AB-Abgabe.

Sonstige Überlegungen

Neben der weiteren Anhebung des Steuersatzes in Box 2 könnte auch das Gesetz gegen übermäßige Kreditaufnahme eine Rolle bei der Überlegung spielen, ob im Jahr 2023 noch eine Dividendenausschüttung vorgenommen werden soll. (lesen Sie hier Mehr zum Gesetz über übermäßige Kreditaufnahme).

Es bleibt eine persönliche Abwägung, ob es vorteilhaft sein wird, die AB-Abgabe im Jahr 2023 mit 26,91 TP3T zu verrechnen. Diese Entscheidungen hängen davon ab, welche Rendite Ihnen entgeht, wenn Sie die Steuerbehörde früher bezahlen, im Vergleich zu der Wahrscheinlichkeit, dass Sie aufgrund gewünschter Dividendenausschüttungen oder im Todesfall mit einer Steuerbelastung von 33% konfrontiert werden.

Möchten Sie eine Dividendenausschüttung?

Angesichts der Erhöhung der Steuerbelastung um 21% ist es wichtig, die Ausschüttung einer Dividende im Jahr 2023 sorgfältig zu prüfen. Wenn Sie erwägen, im Jahr 2023 eine Dividende auszuschütten, haben Sie noch etwa drei Monate Zeit, um diese Entscheidung zu treffen. VWG unterstützt Sie gerne bei dieser Abwägung.

Inhaltsübersicht