Was ist, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können?

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Es kann eine Phase in Ihrem Leben geben, in der Sie nicht in der Lage sind, Ihre Entscheidungen selbst zu treffen. Zum Beispiel aufgrund einer Behinderung infolge eines Unfalls. Oder aufgrund einer schweren Krankheit. Andere müssen dann die Entscheidungen für Sie treffen. Das kann vorübergehend sein, aber auch für den Rest Ihres Lebens gelten. Meistens betrifft dies ältere Menschen. Aber auch junge Menschen können in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Unter Verwaltung stellen

Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, eine Person, die nicht mehr handlungsfähig ist, unter Vormundschaft zu stellen. Die Vormundschaft wird auf Antrag von einem Gericht angeordnet. Dabei wird ein Vormund bestellt. Oft handelt es sich dabei um ein Kind der unter Vormundschaft gestellten Person. Der Betreuer trifft die Entscheidungen für die unter Betreuung stehende Person. Er oder sie sorgt für die Umsetzung dieser Entscheidungen. Und jedes Jahr muss dem Gericht Rechenschaft abgelegt werden.

Patientenverfügung

Eine Person unter Vormundschaft zu stellen, ist emotional oft sehr einschneidend. Sowohl für die Person, die unter Vormundschaft gestellt wird, als auch für den Vormund. Dennoch steigt die Zahl der unter Vormundschaft gestellten Personen jedes Jahr, wie berichtet wird rechtspraak.nl. Vor allem die Zahl der volljährigen Personen unter Vormundschaft nimmt zu.

Wenn Sie eine Vorsorgeverfügung erstellen lassen, ist es in der Regel nicht erforderlich, sich unter Vormundschaft stellen zu lassen. Sie legen dann selbst fest, welche Befugnisse Sie der Person übertragen, die Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Eine Patientenverfügung besteht aus einer Reihe von Vollmachten. Aufgrund dieser Vollmachten darf die Person, die Ihre Angelegenheiten wahrnimmt, für Sie entscheiden und handeln. Da einige Arten von Vollmachten nur gültig sind, wenn sie von einem Notar beurkundet wurden, ist es ratsam, Ihre Vorsorgevollmacht von einem Notar erstellen zu lassen.

Was genau können Sie in einer Patientenverfügung regeln? Die Königliche Notarbruderschaft hat hierfür einen praktischen Checkliste zusammengestellt.

Nachlassplanung

In unserem Artikel Patientenverfügung – darüber sollte man sich doch einmal Gedanken machen erläutern wir, warum eine Patientenverfügung ein nützliches “Werkzeug” im Rahmen Ihrer Nachlassplanung ist. Es gibt Ihrer Familie die Möglichkeit, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Sie zu viel Steuern zahlen oder hohe Eigenanteile für die Pflege leisten müssen, die Sie in Anspruch nehmen, falls Sie selbst nicht mehr darüber entscheiden können.

Dass eine Vorsorgevollmacht hierfür praktischer ist als eine Betreuerbestellung, liegt daran, dass es keine Aufsicht über die Person gibt, die Sie als Ihren Bevollmächtigten benennen. Eine solche Aufsicht können Sie übrigens in Ihrer Vorsorgevollmacht regeln.

Missbrauch

Dass dies in der Praxis missbraucht wird, ging unter anderem aus einem Urteil hervor, in dem das Oberstes Gericht im Mai 2016 entschieden. Es ging um eine Mutter, die ihrem Sohn und ihrer Tochter jeweils eine Vollmacht erteilt hatte, ihre Angelegenheiten zu regeln. Nach dem Tod der Mutter stellte sich heraus, dass der Sohn mehr als 450.000 € aus dem Vermögen der Mutter entnommen hatte, die Tochter hingegen nur 56.000 €. Die Mutter hatte ihren Nachlass zu gleichen Teilen (50/50) zwischen ihren Kindern aufgeteilt.

Der Oberste Gerichtshof schloss sich der Auffassung an, dass der Sohn durch die Entnahmen rechtswidrig gehandelt habe. Die Tochter habe daher Anspruch auf Schadenersatz. Auf diesen Schadenersatz müsse der Sohn die gesetzlichen Zinsen zahlen, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beträge entnommen wurden.

Die Mutter hätte die unrechtmäßigen Abhebungen verhindern können, indem sie in der Vollmacht festgelegt hätte, dass die Kinder nur gemeinsam handeln dürfen. Oder indem sie in der Vollmacht einen Höchstbetrag pro Transaktion festgelegt hätte. Gegebenenfalls hätte in der Vollmacht ein Aufsichtsbeauftragter benannt werden können.

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen lassen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welche (oft weitreichenden) Befugnisse Sie dem oder den Bevollmächtigten übertragen.

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