Ab dem 1. März 2025 können die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024 erstellt und beim Finanzamt eingereicht werden. Nachstehend finden Sie eine Liste, die Sie bei der Erfassung der erforderlichen Daten unterstützen soll. Diese Liste umfasst die gängigsten Teile der Steuererklärung. Wir können nicht ausschließen, dass wir Sie um weitere Angaben bitten. Die Liste im pdf-Format finden Sie hier hier.
Vorausgefüllte Erklärung
Normalerweise können wir, wenn Sie uns dazu ermächtigt haben, die Angaben der vorausgefüllten Steuererklärung (VIA) vom Finanzamt herunterladen. Aber die VIA enthält nicht immer die richtigen Informationen, und oft fehlen Angaben. Außerdem wollen wir Ihre Steuererklärung natürlich so gut wie möglich ausfüllen. Deshalb bitten wir Sie, uns alle für die Steuererklärung relevanten Informationen zu übermitteln. Dies kann elektronisch (z. B. per E-Mail), aber natürlich auch physisch (durch Abgabe an unserem Schalter oder per Post) geschehen.
Ihre persönliche Situation
- Werden Sie im Jahr 2024 verheiratet oder geschieden sein?
- Haben Sie eine eingetragene Partnerschaft gegründet oder aufgelöst?
- Haben Sie 2024 angefangen zusammenzuleben oder wurde Ihre Lebensgemeinschaft beendet?
- Wurden im Jahr 2024 Kinder geboren?
- Hat ein Kind im Jahr 2024 das 18.
- Andere Informationen über Ihre persönliche Situation, die für die Steuererklärung relevant sind?
Arbeit
- Die Jahresbescheinigung(en) 2024 von Ihrem(n) Arbeitgeber(n).
- Die Jahresabrechnung(en) 2024 der Sozialversicherungsträger (SVB, UWV, Pension, Rente).
- Erklärung über Ihre sonstigen Einkünfte aus einer Beschäftigung (Selbstständige, Freiberufler, Künstler, bezahlte Freiwillige) und die mit diesen Einkünften verbundenen Ausgaben (diese Ausgaben müssen durch Belege und Zahlungsnachweise nachgewiesen werden).
Unternehmensgewinn (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- die Jahresabschlüsse (wenn wir sie nicht selbst erstellen).
- Alle anderen relevanten Informationen.
Eigenheim
- Der WOZ-Beschluss für das Steuerjahr 2024 (Wertstellung 1. Januar 2023).
- Haben Sie gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Finanzielle(r) Jahresabschluss 2024 vom Darlehensgeber des/der Darlehen, mit dem/denen Sie die Wohnung (Hypotheken) finanziert haben.
- Haben Sie Ihre Immobilie im Jahr 2024 gekauft und/oder verkauft?
- die notarielle(n) Erklärung(en);
- eine Aufstellung der im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf entstandenen Kosten, die nicht in der/den Erklärung(en) des Notars aufgeführt sind (Bewertungskosten, Maklerkosten usw.);
- wenn eine Kapitalversicherung ausgezahlt wurde: Kopie aller diesbezüglichen Daten.
Ersparnisse und Investitionen
- Finanzielle(r) (Jahres-)Auszug(e) aller Bankkonten (mit Angabe des Saldos zum 1. Januar 2024 und zum 31. Dezember 2024).
- (Jährliche) Übersicht über alle Wertpapierdepots, aus der hervorgeht:
- Wert am 1. Januar 2024 und am 31. Dezember 2024;
- die (niederländische) Quellensteuer auf Dividenden;
- einbehaltene ausländische Quellensteuer (nach Land). - Erklärung über den Wert des Eigentums, mit Ausnahme des Eigenheims, am 1. Januar 2024 und am 31. Dezember 2024 (bei Eigenheimen der WOZ-Wert des Steuerjahres 2024).
Wenn es sich um Mietwohnungen handelt, auch eine Erklärung über die am 1. Januar 2024 geltende Grundmiete ohne Nebenkosten. - Angabe des Wertes zum 1. Januar 2024 und zum 31. Dezember 2024 von anderen Vermögenswerten, die nicht für den persönlichen Gebrauch im eigenen Haushalt bestimmt sind, wie z. B:
- Kryptowährung;
- Gelddarlehen und sonstige Forderungen;
- Beträge, die als Verbindlichkeiten gegenüber Kindern anerkannt werden;
- Sammlungen;
- Bargeld, wenn mehr als 653 € (Steuerpartner mehr als 1.306 €). - Aufstellung der ausstehenden Darlehen und sonstigen Schulden zum 1. Januar 2024 und zum 31. Dezember 2024 (mit Ausnahme derjenigen für Ihr Eigenheim).
In der Steuererklärung berechnen wir Ihre Erträge aus Ersparnissen und Kapitalanlagen (Feld 3) mit den gesetzlich festgelegten Pauschalerträgen. Wenn die tatsächliche Rendite, die Sie auf Ihr Gesamtvermögen erzielt haben, niedriger ist als diese Pauschalrendite, können Sie dies ab Mitte 2025 gegenüber den Steuerbehörden nachweisen. Auf der Grundlage dieses Nachweises kann das Finanzamt dann Ihre Einkünfte aus Ersparnissen und Kapitalanlagen niedriger ansetzen.
Abzüge
- Prämie der Invaliditätsversicherung
- Prämien, die im Jahr 2024 gezahlt werden;
- 2024 eingezogene Prämien
- Leibrente (Prämie)
- die im Jahr 2024 gezahlten Prämien oder Beiträge;
- Rentenbescheinigung (UPO) von Ihrer(n) Pensionskasse(n) und/oder Ihrem(n) Pensionsversicherer(n)
- Unterhalt für Partner
- Die Höhe des im Jahr 2024 gezahlten Ehegattenunterhalts;
- Quittungen;
- Name, Anschrift, Wohnort und BSN der Person, an die Unterhalt gezahlt wurde
- Außerordentliche Ausgaben (HINWEIS: Diese Aufwendungen sind abzugsfähig, wenn und soweit eine einkommensabhängige Grenze überschritten wird)
- Aufstellung der getätigten Ausgaben mit Rechnungskopien;
- Quittungen.
- Spenden
- Angabe, an welchen Träger welche Beträge gezahlt wurden;
- Quittungen.
