Welche Angaben benötigen wir von Ihnen, um Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 zu erstellen?
Ab dem 1. März 2026 können die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2025 erstellt und beim Finanzamt eingereicht werden. Nachstehend finden Sie eine Liste, die Ihnen als Hilfestellung beim Zusammenstellen der erforderlichen Angaben dienen soll. Diese Liste umfasst die häufigsten Bestandteile der Steuererklärung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir Sie um weitere Angaben bitten werden. Die Liste ist auch in pdf-Format verfügbar.
Vorgefüllte Steuererklärung (VIA)
In der Regel können wir, sofern Sie unsere Kanzlei dazu bevollmächtigt haben, die Daten der vorausgefüllten Steuererklärung (VIA) vom Finanzamt herunterladen. Allerdings enthält die VIA nicht immer die richtigen Angaben, und regelmäßig fehlen Informationen.
Außerdem möchten wir Ihre Steuererklärung natürlich so optimal wie möglich ausfüllen. Deshalb bitten wir Sie, uns alle für die Steuererklärung relevanten Informationen zuzusenden. Das kann elektronisch (beispielsweise per E-Mail), aber natürlich auch in Papierform (persönlich an unserem Schalter oder per Post) erfolgen.
Ihre persönliche Situation
- Wirst du im Jahr 2025 verheiratet sein oder geschieden sein?
- Haben Sie im Jahr 2025 eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen oder aufgelöst?
- Hast du im Jahr 2025 eine Lebensgemeinschaft begonnen oder hat sich deine Lebensgemeinschaft aufgelöst?
- Hast du im Jahr 2025 Kinder bekommen?
- Hat ein Kind im Jahr 2025 das 18. Lebensjahr vollendet?
- Gibt es weitere für die Steuererklärung relevante Informationen zu Ihrer persönlichen Situation?
Arbeit
- Die Jahresbescheinigung(en) 2025 deines Arbeitgebers bzw. deiner Arbeitgeber.
- Die Jahresbescheinigungen 2025 der Leistungsträger (SVB, UWV, Rentenversicherung, Leibrente).
- Erklärung über Ihre sonstigen Einkünfte aus einer Beschäftigung (Selbstständige, Freiberufler, Künstler, bezahlte Freiwillige) und die mit diesen Einkünften verbundenen Ausgaben (diese Ausgaben müssen durch Belege und Zahlungsnachweise nachgewiesen werden).
Gewinn aus unternehmerischer Tätigkeit
- die Jahresabschlüsse (wenn wir sie nicht selbst erstellen).
- Alle anderen relevanten Informationen.
Eigenheim
- Der WOZ-Bescheid für das Steuerjahr 2025 (Stichtag: 1. Januar 2024).
- Haben Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
- Finanz(jahres-)übersicht(en) für das Jahr 2025 des Kreditgebers, bei dem Sie das Darlehen (die Darlehen) zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen haben (Hypotheken).
- Haben Sie im Jahr 2025 Ihre Immobilie (oder Ihr Baugrundstück) gekauft und/oder verkauft?
– Die Notarabrechnung(en).
– Aufstellung der im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf entstandenen Kosten, soweit diese nicht in der/den Notarabrechnung(en) aufgeführt sind (Bewertungskosten, Maklergebühren usw.)
– Falls eine Kapitalversicherung ausgezahlt wurde: Kopie aller diesbezüglichen Unterlagen.
Ersparnisse und Investitionen
- Finanzübersicht(en) (Jahresübersicht(en)) aller in- und ausländischen Bankkonten (in denen sowohl der Saldo zum 1. Januar 2025 als auch zum 31. Dezember 2025 angegeben ist).
- (Jährliche) Übersicht über alle Wertpapierdepots, aus der hervorgeht:
– Wert am 1. Januar 2025 und am 31. Dezember 2025;
– einbehaltene niederländische Dividendensteuer;
– einbehaltene ausländische Quellensteuer (aufgeschlüsselt nach Herkunftsland).
- Angabe des Wertes von Immobilien, bei denen es sich nicht um die eigene Wohnung handelt, zum 1. Januar 2025 und zum 31. Dezember 2025 (für Wohnungen: der WOZ-Wert des Steuerjahres 2025).
- Handelt es sich um vermietete Wohnungen, ist zudem die am 1. Januar 2025 geltende Grundmiete (Miete ohne Umlagen) anzugeben.
- Angabe des Wertes zum 1. Januar 2025 und zum 31. Dezember 2025 der sonstigen Vermögensgegenstände, die nicht für den persönlichen Gebrauch in Ihrem eigenen Haushalt bestimmt sind, wie zum Beispiel:
– Kryptowährung;
– Darlehen und sonstige Forderungen;
– gegenüber Kindern als geschuldet anerkannte Beträge;
– Sammlungen;
– Bargeld, sofern der Betrag 672 € übersteigt (bei steuerlich zusammenveranlagten Partnern mehr als 1.344 €).
- Aufstellung der ausstehenden Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2025 und zum 31. Dezember 2025 (mit Ausnahme derjenigen für die eigene Wohnung).
Angabe der tatsächlichen Rendite
In der Steuererklärung für das Jahr 2025 können wir die Steuerbehörde bitten, dein Einkommen aus Spar- und Anlageerträgen auf der Grundlage deiner tatsächlichen Rendite zu berechnen. Um dies beurteilen zu können, benötigen wir folgende Angaben.
- Die Kontoauszüge (oder andere Unterlagen), aus denen hervorgeht, welche Erträge Sie aus Spar- und Anlagegeschäften erzielt haben.
- Alle Veränderungen im Wertpapierportfolio bzw. in den Wertpapierportfolios.
- (Jahres-)Übersichten von Finanzinstituten, aus denen diese Informationen hervorgehen.
Abzüge
- Prämie der Invaliditätsversicherung
– Die im Jahr 2025 gezahlten Beiträge.
– Die im Jahr 2025 zurückerhaltenen Beiträge.
- Einzahlung oder Beitrag für eine Leibrente
– Die im Jahr 2025 gezahlten Beiträge oder getätigten Einzahlungen.
– Rentenübersicht (UPO) Ihrer Rentenkasse(n) und/oder Ihres Rentenversicherers bzw. Ihrer Rentenversicherer.
- Unterhalt für Partner
– Der Betrag des im Jahr 2025 gezahlten Unterhalts für den Ehepartner.
– Zahlungsbelege.
– Name, Anschrift, Wohnort und Sozialversicherungsnummer der Person, an die die Unterhaltszahlung geleistet wurde.
- Außerordentliche Ausgaben (HINWEIS: Diese Ausgaben sind abzugsfähig, sofern eine einkommensabhängige Schwelle überschritten wird.)
– Aufstellung der getätigten Ausgaben mit Kopien der Rechnungen.
– Zahlungsbelege.
- Spenden
– Angabe, an welche Einrichtung welche Beträge gezahlt wurden (offizielle Bezeichnung der Einrichtung).
– Zahlungsbelege.
