VWGNijhof und die VIA 2016

Über die App „Belastingdienst“ von VWGNijhof

Auch für das Steuerjahr 2016 füllt das Finanzamt Ihre Einkommensteuererklärung bereits teilweise für Sie aus. Dies geschieht unter dem Namen VIA: die vorausgefüllte Steuererklärung. Diese Notiz ist auch verfügbar in PDF.

Abholung

VWGNijhof kann, genau wie im Jahr 2015, Ihre VIA-Daten für 2016 bei der Finanzamt. Dazu müssen Sie uns jedoch eine Vollmacht erteilen. Das müssen Sie jedes Jahr erneut tun.

Vollmacht

Wir haben das Finanzamt gebeten, Ihnen das Vollmachtsformular zuzusenden. Das Finanzamt wird Ihnen ein Schreiben mit einem Bestätigungscode zusenden. Indem Sie dieses Schreiben an uns weiterleiten, ermächtigen Sie uns, Ihre VIA-Daten beim Finanzamt abzurufen und diese Daten bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung für 2016 zu verwenden.

VIA-Daten

Leider enthält die VIA noch nicht alle Daten, die für eine vollständige und korrekte Einkommensteuererklärung erforderlich sind. Außerdem sind die VIA-Daten nicht immer korrekt.

Die Steuerbehörde betont nachdrücklich – und der Steuergerichtshof folgt ihr dabei –, dass die Verantwortung für eine fristgerechte, korrekte und vollständige Steuererklärung für das Formular 100% vollständig beim Steuerpflichtigen liegt, also bei Ihnen. Auch wenn Sie die Daten aus dem VIA verwenden.

Es ist daher ratsam, die VIA-Daten zu überprüfen (oder überprüfen zu lassen) und sie gegebenenfalls zu korrigieren und zu ergänzen. Eine unrichtige und/oder unvollständige Erklärung kann vom Finanzamt mit hohen Verwaltungsstrafen geahndet werden.

Die VIA-Daten enthalten insbesondere die folgenden Informationen.

  • Angaben zu Ihrem Lohn und/oder Ihren Sozialleistungen, die von Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihren Arbeitgebern und der bzw. den zuständigen Sozialbehörden stammen.
  • Der WOZ-Wert Ihrer eigenen Immobilie; bereitgestellt von Ihrer Gemeinde.
  • Die Daten zu Ihrem/Ihren Hypothekendarlehen.
  • Die Salden Ihrer Bankkonten.
  • Die Angabe des Wertes Ihres Wertpapierdepots bzw. Ihrer Wertpapierdepots.
  • Die vom Finanzamt erlassenen vorläufigen Steuerbescheide.

Weitere Angaben müssen Sie selbst hinzufügen (oder hinzufügen lassen). Eine Übersicht über die (möglicherweise) für Ihre Einkommensteuererklärung relevanten Angaben finden Sie im Artikel “Unterlagen für die Einkommensteuererklärung 2016 sammeln”, in der Rubrik „Aktuelles“ auf unserer Website (vwg.nl). Selbstverständlich senden wir Ihnen diese Übersicht auf Wunsch auch gerne per E-Mail oder Post zu.

Unsere Empfehlung

  • Bitte senden Sie uns das Schreiben des Finanzamts mit dem Verifizierungscode für den Download der VIA-Daten (warten Sie damit nicht zu lange: Wir müssen Ihre Vollmacht rechtzeitig aktivieren können).
  • Sammeln Sie aber auch alle Daten, die in Ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen sind, damit wir die VIA-Daten überprüfen und die fehlenden Angaben ergänzen können.
  • Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an uns.

 

Der Zweck dieses Vermerks besteht darin, ein Schema zu skizzieren. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde daher eine Vereinfachung vorgenommen. Die VWGNijhof Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft haftet daher nicht für die Folgen von Maßnahmen, die aufgrund dieses Vermerks ergriffen oder nicht ergriffen werden.

Inhaltsübersicht