Der vorläufige Inhalt des Steuerplan-2027-Pakets gibt einen ersten Einblick in die bevorstehenden Änderungen. Das Paket „Steuerplan 2027“ umfasst vier Gesetzesentwürfe, darunter den „Steuerplan 2027“ selbst und den Gesetzesentwurf „Sonstige steuerliche Maßnahmen 2027“, der technische Anpassungen ohne Auswirkungen auf den Haushalt enthält. Darüber hinaus gibt es Gesetzesentwürfe zu Safe-Harbor-Regelungen im Rahmen des Mindeststeuergesetzes 2024 sowie zu steuerlichen Anreizen für Start-ups und Scale-ups.
Grunderwerbsteuer und Mehrwertsteuer
Die Grunderwerbsteuer für private Investoren sinkt zum 1. Januar 2027 von 8% auf 7% für Wohnimmobilien, in denen der Erwerber nicht selbst dauerhaft wohnen wird. Zudem wird es eine neue Befreiung von der Grunderwerbsteuer für Wohnungsbaugesellschaften geben, die DAEB-Wohnungen untereinander übertragen. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Zierpflanzen steigt zum 1. Januar 2028 von 9% auf den allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 21%.
Abzugsfähige Posten und Verbrauchsteuern
Der Steuerabzug für bestimmte Gesundheitsausgaben wird ab 2028 abgeschafft. Der Steuerfreibetrag für Berufseinsteiger wird zum 1. Januar 2027 gesenkt und zum 1. Januar 2028 vollständig abgeschafft. Die steuerfreie Reisekostenpauschale steigt rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 0,02 € auf 0,25 € pro Kilometer. Die Ermäßigung der Mineralölsteuer für Benzin wird im Jahr 2027 verlängert, danach gilt ab dem 1. Januar 2028 wieder der reguläre Steuersatz. Ab 2027 werden die Alkoholsteuern jährlich indexiert.
Steuerliche Anreize und sonstige Maßnahmen
Der Abzugsprozentsatz der Energieinvestitionsabzug (EIA) wird zum 1. Januar 2027 von 40% auf 45,5% angehoben. Die steuerliche Behandlung von Währungsergebnissen aus Sicherungsinstrumenten im Rahmen der Beteiligungsfreistellung wird angepasst, um Ungleichgewichte zu beseitigen. Die Regelung zur Erstattung der Verbrauchsteuer auf Bio- und erneuerbare Kraftstoffe wird zum 1. Januar 2027 auslaufen.
