Voraussichtliche Änderung der Stempelsteuersätze

Die Regierung will ab dem 1. Januar 2021 die Möglichkeiten für Erstkäufer und Privatpersonen zum Erwerb einer eigenen Immobilie verbessern. Voraussichtlich werden morgen am Prinsjesdag die Änderungen der Sätze für die Grunderwerbsteuer bekannt gegeben.

Zu dem am Prinsjesdag 2020 eingebrachten Gesetzentwurf siehe unser Merkblatt Sätze der Übertragungssteuer.

Derzeitige Regelung

Der Satz der Grunderwerbsteuer beträgt derzeit:

  • 2% für Wohngebäude und dazugehörige Nebengebäude, wie beispielsweise eine Garage.
  • 6% für alle anderen Immobilien, wie beispielsweise Betriebsgebäude.

Beim Kauf einer Immobilie spielt es für die Höhe des Steuersatzes keine Rolle, wer die Immobilie erwirbt und ob diese Person die Immobilie wieder weiterverkauft.[1] Außerdem wird nicht danach unterschieden, ob die Wohnung selbst bewohnt oder vermietet wird.

Erwartete Änderungen

Die Regierung beabsichtigt, ab 2021 folgende Änderungen in Bezug auf die Grunderwerbsteuer vorzunehmen:

  • Senkung des derzeitigen 2%-Satzes auf 0% für Erstkäufer zwischen 18 und 35 Jahren, die eine Wohnung zum Eigenbedarf erwerben.
  • Anhebung des Steuersatzes auf 8% für (private) Anleger, die eine Immobilie erwerben, um diese zu vermieten.

Da die Grunderwerbsteuer für Nichtwohngebäude erhöht wird, erhält der Staat zusätzliche Steuereinnahmen, die er zur Finanzierung der Maßnahmen aus dem Klimaabkommen verwenden will. Die Wirtschaft wird sich an den Kosten beteiligen, um die CO₂-Emissionen zu senken2 in den kommenden Jahren zu senken.

[1] Wird eine Immobilie innerhalb von 6 Monaten weiterverkauft, gilt eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer.

 

 

Inhaltsübersicht