In vielen Arbeitsverträgen ist eine Klausel zur ‘vorzeitigen Kündigung’ enthalten. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber bereits zu Beginn eines befristeten Vertrags angeben, dass dieser nicht verlängert wird. Das klingt vielleicht praktisch, aber wie sieht es rechtlich aus? Ist das einfach so möglich? Und was passiert, wenn Sie den Vertrag doch verlängern?
Was ist die Ankündigungspflicht?
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, mindestens einen Monat vor Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags (mit einer Laufzeit von 6 Monaten oder länger) schriftlich mitzuteilen, ob Sie den Vertrag verlängern oder nicht. Tun Sie dies nicht (rechtzeitig), müssen Sie dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zahlen. Diese Entschädigung beträgt ein Tageslohn pro Tag, um den Sie zu spät sind, höchstens jedoch ein Monatsgehalt. Um diese Strafe zu vermeiden, wird die Mitteilungspflicht oft bereits im Voraus im Arbeitsvertrag festgelegt.
Rechtswirksamkeit der Kündigungsankündigung im Voraus
Gute Nachrichten für Sie als Arbeitgeber: Eine im Voraus erfolgte Kündigung ist grundsätzlich rechtswirksam. Dies wurde in einem Urteil des Landgericht Gelderland. Das Gericht entschied, dass eine Klausel, die bei Abschluss des Arbeitsvertrags vorsieht, dass dieser nicht verlängert wird, rechtlich gültig ist.
Bei einer Verlängerung kann die Bestimmung ungültig werden
Aber Achtung! Die Situation ändert sich, wenn Sie sich doch dazu entschließen, den Vertrag zu verlängern. In einem aktuellen Urteil des Amtsgericht Rotterdam Es wurde entschieden, dass, wenn ein Vertrag mit einer Kündigungsvereinbarung von vornherein dennoch mehrfach verlängert wird, diese Bestimmung ihre Wirksamkeit verlieren und sogar für ungültig erklärt werden kann. Dies liegt daran, dass die Kündigungserklärung gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstoßen kann: Wenn man zunächst in seinem Arbeitsvertrag erklärt, den Vertrag nicht zu verlängern, dies dann aber dennoch mehrfach tut, verliert die frühere Kündigungserklärung an Glaubwürdigkeit.
Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?
Beim ersten Vertrag ist die Klausel “vorzeitige Kündigung” rechtlich gültig, doch wenn du den Arbeitsvertrag öfter verlängerst, läufst du Gefahr, dass die Klausel ungültig wird. Um zu vermeiden, dass Sie eine Geldstrafe zahlen müssen, ist es ratsam, bei einer Verlängerung nach dem ersten Vertrag mindestens einen Monat vor Ablauf eine neue schriftliche Kündigung auszusprechen. So bleibt die Kündigung rechtswirksam und Sie vermeiden rechtliche Komplikationen.
