Ein Mann hält alle Anteile an einer Holdinggesellschaft, die am Familienunternehmen beteiligt ist. Die Holdinggesellschaft hat eine Kontokorrentforderung an ihn. Diese Forderung steht seit vielen Jahren in der Bilanz und steigt stetig an, bis sie im Jahr 2016 314.136 € beträgt. Es werden keine Tilgungs- oder Zinszahlungen geleistet. Der Mann gibt die Schulden in seiner Einkommensteuererklärung für Feld 3 selbst an. Im Jahr 2015 legt er sein Amt als Geschäftsführer nieder. Eine Stiftung übernimmt die Verwaltung. Im Mai 2016 schließen der Mann und die Holdinggesellschaft eine Vergleichsvereinbarung, in der festgelegt wird, dass die Kontokorrentschulden nach einer Untersuchung als ‘unbegründet’ eingestuft und erlassen werden. Ende 2016 wird die Holdinggesellschaft aufgelöst.
Nie existiert?
Der Prüfer stuft den Erlass als regelmäßigen Vorteil aus erheblichen Zinsen ein. Die Hälfte wird beim Ehemann besteuert, die andere Hälfte bei seiner Ehefrau. Der Ehemann macht geltend, dass die Schulden nie bestanden haben. Sein Vater und sein Bruder hätten die Verwaltung des Familienunternehmens und der Holdinggesellschaft übernommen. Er selbst war daran nicht beteiligt. Die Buchungen seien falsch. Ein Buchhalter hat dies angeblich in einem Bericht festgestellt, aber der Mann kennt den Namen dieses Buchhalters nicht und hat den Bericht nie gesehen.
Eigene Verantwortung
Das Gericht schloss sich der Verteidigung nicht an. Die Forderung war sowohl in den Körperschaftssteuererklärungen der Holdinggesellschaft als auch in den Einkommenssteuererklärungen des Ehemannes selbst jahrelang enthalten. Professionelle Berater hatten diese Erklärungen erstellt, ohne die Forderung zu hinterfragen. Der Mann selbst unterzeichnete die Vergleichsvereinbarung über den Forderungsverzicht. Als Steuerpflichtiger war er für seine steuerlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich. Dass er die Verwaltung anderen überlassen hat, geht zu seinen Lasten und auf sein Risiko. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Schuld bestand und der Verzicht eine verdeckte Ausschüttung war.
