Verschärfung der Regelung der Unternehmensnachfolge ab 2024 und 2025, Handlungsbedarf?

Wie in unserem Artikel erwähnt Top 10 des Prinsjesdag 2023 Es wurde eine Verschärfung der Regelung zur Unternehmensnachfolge angekündigt. Aber was genau wird verschärft und welche Folgen hat dies? Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengestellt. (Lesen Sie hier (Mehr zum Steuerplan 2024)

Regelung zur Unternehmensnachfolge (BOR)

Das Ziel der Unternehmensnachfolgeregelung (BOR) und der Übertragungsregelung (DSR) besteht darin, steuerliche Hindernisse (Besteuerung) bei Unternehmensübertragungen zu vermeiden. Die BOR und die DSR sehen vor, dass die Erhebung der Einkommensteuer sowie der Schenkungs- und Erbschaftsteuer unter bestimmten Voraussetzungen (teilweise) entfällt. Um für die BOR und die DSR in Betracht zu kommen, muss es sich um ein materielles Unternehmen handeln. Die Regelungen gelten nicht für Anlagevermögen.

Änderung des Umfangs der Befreiung

Die BOR sieht vor, dass bei einer Unternehmensübertragung 100% Prozent des Unternehmenswertes bis zu einem Betrag von 1.205.871 € steuerfrei sind. Ist das Unternehmen mehr als 1.205.871 € wert, so sind gemäß der BOR 83% des darüber hinausgehenden Betrags steuerfrei.

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Umfang der Befreiung von der BOR voraussichtlich angepasst. Zunächst wird der für 100% befreite Betrag voraussichtlich von 1.205.871 €  (2023) auf 1.500.000 € ab dem 1. Januar 2025 angehoben. Demgegenüber steht, dass der darüber hinausgehende Betrag ab dem 1. Januar 2025 nur noch für 70% 75% (Dieser Prozentsatz wurde durch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf geändert; siehe unseren Artikel Steuerpläne für 2024 geändert) ist von der Steuer befreit, anstelle der derzeit geltenden Befreiung gemäß 83%.

Vermietete Immobilien gelten ab 2024 standardmäßig als Anlagevermögen

Ab dem 1. Januar 2024 gelten an Dritte vermietete Immobilien als Anlagevermögen, was zur Folge hat, dass sie nicht mehr für die BOR und die DSR in Betracht kommen. Ausgenommen hiervon sind kurzfristige Vermietungen wie Hotelzimmer und Ähnliches. Darüber hinaus wird voraussichtlich eine Ausnahme für Immobilien vorgesehen, die innerhalb des eigenen Konzerns genutzt werden.

Wahlrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen als Unternehmensvermögen

Betriebsvermögen, das sowohl geschäftlich als auch privat genutzt wird und unter das Wahlvermögen fällt, gilt voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 nur dann als Unternehmensvermögen, wenn und soweit es tatsächlich innerhalb des Unternehmens genutzt wird. Es wird vorgeschlagen, dass diese Maßnahme nur für Betriebsmittel mit einem Marktwert von mindestens 100.000 € gilt.

Abschaffung der 5%-Effizienzmarge

In der geltenden Gesetzgebung ist eine 5%-Effizienzmarge vorgesehen. Aufgrund dieser Effizienzmarge wird das Anlagevermögen einer BV mit einem Wert von maximal 5% des Unternehmensvermögens als (qualifiziertes) Unternehmensvermögen eingestuft. Ein Teil des Anlagevermögens fällt aufgrund dieser Effizienzmarge dennoch unter die BOR und die DSR. Die Regierung beabsichtigt, diese Effizienzmarge zum 1. Januar 2025 abzuschaffen.

Änderung verschiedener Bedingungen

  • Lockerung der Besitz- und Fortführungsfrist (BOR)

Die BOR kann derzeit nur angewendet werden, wenn die Anforderungen hinsichtlich des Besitzes und der Fortführung erfüllt sind. Gemäß diesen Anforderungen müssen die Aktien vor und nach der Übertragung für einen bestimmten Zeitraum im Besitz des Aktionärs sein bzw. gewesen sein. Die Regierung hat angekündigt, diese Anforderungen ab 2026 zu lockern. Wie diese Lockerung konkret aussehen wird, ist noch nicht bekannt.

  • Abschaffung der Anforderung eines Arbeitsverhältnisses (DSR)

Die DSR kann im Falle einer Schenkung nur dann angewendet werden, wenn der Unternehmensnachfolger bereits seit 36 Monaten bei dem Unternehmen beschäftigt ist, dessen Anteile verschenkt werden. Die Regierung beabsichtigt, diese Anforderung zum 1. Januar 2025 aufzuheben.  

  • Festlegung eines Mindestalters bei Schenkungen (BOR und DSR)

Ab dem 1. Januar 2025 wird voraussichtlich ein Mindestalter für den Beschenkten bei einer Schenkung eingeführt. Durch die Einführung dieses Mindestalters können die BOR und die DSR im Falle einer Schenkung nur dann angewendet werden, wenn der Beschenkte mindestens 21 Jahre alt ist.

Maßnahmen erforderlich?

Wenn Sie erwägen, Ihr Unternehmen jetzt oder in Zukunft zu übertragen, haben die Änderungen der BOR und der DRS möglicherweise Auswirkungen auf Sie. Dabei kann die Änderung des Steuersatzes in Box 2 einen großen Einfluss auf die Übertragung Ihres Unternehmens haben. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Auswirkungen die Änderungen für Sie haben und welche Maßnahmen für eine reibungslose Unternehmensübertragung erforderlich sind. (Lesen Sie hier Mehr über die Änderung der Steuersätze in Box 2)

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