Vermietung von Garagenboxen nun doch mehrwertsteuerfrei

20150924_verhuur_garageboxen_VWGNijhof

Anfang 2014 entschied das Bezirksgericht Breda, dass die Vermietung einer Garagenbox für Mehrwertsteuerzwecke als Vermietung von Stellplätzen für Fahrzeuge anzusehen ist. Diese Leistung ist von der Mehrwertsteuerbefreiung für die Vermietung von Immobilien ausgenommen, so dass die Vermietung der Garagenbox nach Ansicht des Gerichts mehrwertsteuerpflichtig war.

In einem Urteil vom 11. September 2015 hob das Berufungsgericht ‘s-Hertogenbosch das vorgenannte Urteil auf. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich um einen multifunktionalen Raum und nicht (nur) um einen Parkplatz. Daher fällt die Vermietung solcher multifunktionalen Flächen unter die Mehrwertsteuerbefreiung für die Vermietung von Immobilien.

Das Gericht hielt zum einen für entscheidend, dass der Mietvertrag vorsah, dass die Garagenbox zum Abstellen von Fahrzeugen, aber auch für andere Zwecke genutzt werden konnte. Der Mietvertrag sah nämlich vor, dass das Mietobjekt als Garage/Abstellraum genutzt werden konnte. Zum anderen hat das Berufungsgericht die Auffassung vertreten, dass das Landgericht zu Recht festgestellt hat, dass Garagenboxen nach den Regeln der Lebenserfahrung in der Gesellschaft häufig zu anderen Zwecken als der Unterbringung von Fahrzeugen genutzt werden.

Inhaltsübersicht