Vergessen Sie nicht, die Zinsen auf Ihre Schuldanerkenntnis zu berücksichtigen

Schuldanerkenntnis in Papierform, ausgestellt vom Nijhof

Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Sie Ihren Kindern Erbschaftssteuer ersparen. Wenn Sie nicht über ausreichende liquide Mittel verfügen, um Ihren Kindern Bargeld zu schenken, können Sie Ihre Schenkung(en) in Form einer Schuldanerkenntnis vornehmen. Damit dieser steuerliche Trick auch wirklich funktioniert, müssen Sie jedoch jedes Jahr pünktlich die Zinsen zahlen.

Anerkenntnis der Schuld

Ein Schuldanerkenntnis wird auch als “Schenkung in Papierform“. Sie erklären Ihren Kindern, dass Sie ihnen gegenüber eine Schuld haben. Als Nachweis halten Sie diese Erklärung schriftlich fest. Da Sie festlegen, dass Sie Ihre Schuld erst nach Ihrem Tod begleichen, muss die Erklärung von einem Notar beurkundet werden. Eine Schuldanerkenntnis, die nicht in einer notariellen Urkunde festgehalten ist, wird vom Finanzamt bei der Berechnung der Erbschaftssteuer auf Ihren Nachlass nicht berücksichtigt.

Zinsen

Sie legen außerdem fest, dass Sie Ihren Kindern Zinsen auf den Betrag der Schuldanerkenntnis zahlen müssen. In der Regel fallen diese Zinsen einmal im Jahr an, und zwar sehr oft gegen Ende des Jahres. Über den Zinssatz müssen Sie nicht lange nachdenken. Dieser beträgt auf Jahresbasis: 6%.

Wenn Sie sich die Zinsen ansehen, die Ihre Bank auf Ihr Sparkonto zahlt, und die aktuellen Hypothekenzinsen vergleichen, werden Sie feststellen, dass es sich hierbei um einen sehr hohen Zinssatz handelt. Wenn Sie jedoch einen niedrigeren Zinssatz zugrunde legen, geht die Erbschaftssteuer davon aus, dass Sie bis zu Ihrem Tod noch (teilweise) den Nutzen aus der Schuld gegenüber den Kindern gezogen haben. Diesen Nutzen rechnet das Finanzamt dann zu dem Betrag hinzu, auf den Ihre Kinder Erbschaftssteuer für Ihren Nachlass zahlen müssen.

Zinsen tatsächlich zahlen

Im Hinblick auf das Ziel Ihrer Schuldanerkenntnis (Einsparung von Erbschaftssteuer durch Vermögensübertragung zu Lebzeiten) ist ein hoher Zinssatz oft auch kein Problem. Denn Sie müssen die Zinsen tatsächlich jährlich an Ihre Kinder zahlen. Ein höherer Zinssatz bedeutet eine stärkere Vermögensübertragung.

Wenn Sie die Zinsen für Ihre Schuldanerkenntnis nicht tatsächlich jährlich an Ihre Kinder zahlen, stellt das Finanzamt nach Ihrem Tod fest, dass Sie dennoch den Nutzen aus Ihrer Schuldanerkenntnis gezogen haben. Ihre Kinder müssen dann darauf Erbschaftssteuer zahlen.

Der Nachweis, dass Sie die Zinsen tatsächlich gezahlt haben, obliegt nach Ihrem Tod Ihren Kindern. Bezahlen Sie die Zinsen daher immer über die Bank. Und bewahren Sie die Kontoauszüge im Hinblick auf die Beweislast auf.

180 Tage

Wenn Sie in der Vergangenheit die Zinsen auf Ihre Schuldanerkenntnis nicht gezahlt haben, können Sie dies nachholen. Sie müssen dann alle ausstehenden Zinsbeträge nachzahlen und auf diese Zinsbeträge Zinsen berechnen und zahlen. Sollten Sie innerhalb von 180 Tagen nach dieser Nachzahlung versterben, wird Ihr Versuch der Nachzahlung bei der Berechnung der Erbschaftssteuer auf Ihren Nachlass nicht berücksichtigt.

Kasten 3

Ihre Verbindlichkeit gegenüber Ihren Kindern gehört zur Bemessungsgrundlage Ihrer Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3). Wenn Sie in Box 3 eine positive Bemessungsgrundlage haben, zahlen Sie aufgrund der Anerkennung der Verbindlichkeit weniger Einkommensteuer in Box 3.

Bei Ihren Kindern gehört ihre Forderung gegenüber Ihnen ebenfalls zur Bemessungsgrundlage ihres Einkommens in Box 3. Ihre Kinder müssen daher möglicherweise Einkommensteuer zahlen. Dies können sie jedoch mit den Zinsen tun, die sie von Ihnen erhalten. Der maximale Steuersatz in Box 3 beträgt: 1,61% der Steuerbemessungsgrundlage (bei Veranlagung im Jahr 2017), sodass die von Ihnen gezahlten 6%-Zinsen mehr als ausreichend sind.

Vermögensübertragung

Natürlich gibt es noch andere Möglichkeiten, Ihr Vermögen steuerlich vorteilhaft an Ihre Kinder zu übertragen. Wenden Sie sich bitte an die Berater von VWGNijhof für eine auf Ihre finanzielle Situation zugeschnittene Beratung.

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