Über das Sozialleistungssystem werden jährlich über 20 Milliarden Euro an etwa 10 Millionen Menschen in den Niederlanden ausgezahlt. Das System ist komplex. Die Auswirkungen von Veränderungen der Lebenssituation auf den Leistungsanspruch sind nicht immer vorhersehbar. Einige der drängendsten Engpässe im derzeitigen Leistungssystem entstehen im Rahmen des Partnerkonzepts für Leistungen (Leistungspartnerkonzept). Der Staatssekretär der Finanzen schlägt vor, das Leistungspartnerkonzept ab dem 1. Januar 2027 zu vereinfachen.
Kriterium der zusammengesetzten Familien entfällt
Das Kriterium, wonach zwei Erwachsene an derselben Adresse mit einem minderjährigen Kind eines von ihnen als Beihilfepartner eingestuft werden, wird gestrichen. Dies führte häufig zu ungewollten Partnerschaften, zum Beispiel bei informellen Pflegepersonen oder Wohngemeinschaften. Dadurch werden schätzungsweise 10.000 Bürger nicht mehr ungewollt als Leistungspartner eingestuft. In der neuen Situation erhalten sie die gleichen Leistungen wie Alleinstehende, was Tausende von Euro pro Jahr einsparen kann. Dies vereinfacht das Konzept des Sozialpartners für die Bürger und die Sozialbehörde.
Zahlungspartnerschaft im Vorjahr und Rest des Jahres entfernt
Das Kriterium, wonach Personen als Leistungspartner eingestuft werden, weil sie in einem Kalenderjahr Leistungspartner des jeweils anderen waren und im folgenden Jahr unter derselben Adresse wohnen, wird gestrichen. Das Kriterium, dass Personen, die einen Teil des Jahres Leistungspartner sind, auch für den Rest des Jahres als Partner gelten, wird ebenfalls gestrichen.
Ausnahmeregelung für Vertriebene aus der Ukraine läuft aus
Die Ausnahmeregelung, nach der Vertriebene aus der Ukraine bei der Berechnung des Mietzuschusses nicht als Mitbewohner gelten, wird aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2027 werden ihr Einkommen und ihr Vermögen bei der Berechnung des Mietzuschusses für den Gasthaushalt angerechnet. Damit wird ihre Rechtsstellung normalisiert und entspricht dem Bestreben, dass sie sich entsprechend ihren Möglichkeiten beteiligen und mitzahlen.
Minderjährige, die nicht als Partner zugelassen sind
Künftig entsteht keine Zugewinngemeinschaft mehr, wenn mindestens einer der Partner minderjährig ist. Dadurch werden finanzielle Probleme für minderjährige Eltern vermieden, die sonst den Alleinerziehendenpauschbetrag im Kinderbudget nicht in Anspruch nehmen könnten. Sobald der jüngere Partner volljährig wird und sie noch zusammenleben, entsteht weiterhin eine Zugewinngemeinschaft.
Senkung der Vermögensgrenzen Pflegegeld und Kinderbudget
Um die Kosten der Vereinfachungsmaßnahmen zu decken, werden die Vermögensgrenzen für das Pflegegeld und das Kinderbudget gesenkt. Am 1. Januar 2027 werden diese Grenzen um fast 30.000 € sinken. Diese Senkung betrifft etwa 50.000 Haushalte, die dadurch ihren Anspruch auf eine oder beide Leistungen verlieren werden.
